Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Bundesminister! Meine Frage bezieht sich auf die Gesundheitskosten im Zusammenhang mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Es gibt da zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede, weil zwei Drittel aller Mindestsicherungsbezieher in Wien zu Hause sind – das sind 10 Prozent der Wiener Bevölkerung. Das sind – umgelegt auf Niederösterreich, weil ich niederösterreichischer Bundesrat bin – 15-mal so viele Mindestsicherungsbezieher wie in Niederösterreich bei ziemlich gleicher Einwohnerzahl.
Also meine Frage: Wie hoch waren im Jahr 2012 die Ausgaben der Wiener Gebietskrankenkasse für Leistungen der Krankenversicherung, die von den 144 000 Bezieherinnen und Beziehern der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Anspruch genommen wurden?
Präsident Edgar Mayer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Bei der Frage der Mindestsicherung und der Finanzierung der Mindestsicherung muss man unterscheiden: Wir haben sichergestellt, dass alle Menschen Zugang zur Mindestsicherung haben. Und Ausgaben der Gebietskrankenkasse erfolgen für Personen mit Mindestsicherung nur dann, wenn diese keine sonstige Krankenversicherung haben. Es gibt ja viele Personen, die eine Mindestsicherung beziehen, aber einen eigenen Krankenversicherungsanspruch haben. Warum? – Weil sie zum Beispiel mitversichert sind, weil sie zum Beispiel teilzeitversichert sind, aber trotzdem sogenannte Aufstocker sind nach einer arbeitslosen Geldleistung, wo ein Grundanspruch für die Mindestsicherung und auch ein Grundanspruch für die Krankenversicherung gegeben sind.
Wir haben im Rahmen der Gesetzeslage sichergestellt, dass die Leistungen, die die Gebietskrankenkassen aus dem Titel der Mindestsicherung aufzuwenden haben, aus dem Bundesbudget finanziert werden. Und ich habe dafür, wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe, 33 Millionen € als Ersatz in meinem Budget vorgesehen.
Präsident Edgar Mayer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mag. Pisec.
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Österreichs Gewerbetreibende, Österreichs Unternehmen zahlen zirka 30 Prozent ihres Einkommens an Abgaben an die SVA. Bekanntlich hat die SVA, die Sozialversicherungsanstalt, im letzten Jahr zirka 500 Millionen € Gewinn gemacht. Dieser wird zur Verlustabdeckung zum Beispiel an die defizitäre Wiener Gebietskrankenkasse überwiesen. Das ist ein Zeichen dafür, dass die Beiträge an die Sozialversicherung als unternehmerische Abgaben offensichtlich zu hoch sind.
Sehr geehrter Herr Minister! Ist für Sie eine spürbare Senkung dieser SVA-Beiträge eine Option oder überhaupt die Abschaffung des 20-prozentigen Selbstbehalts?
Präsident Edgar Mayer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Es ist leider nicht so, wie Sie sagen, dass die Einnahmen der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft so hoch gewesen wären, im Gegenteil, sie hat heuer leider ein negatives Jahresergebnis abgeliefert. Die Ausgaben der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft sind gerade dadurch, dass sie neue Personengruppen hat, nämlich Neue Selbständige, höher, der Gesundheitsbedarf ist größer.
Es gibt keine Verschiebungen von Geldern der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zum Beispiel zu anderen Krankenkassen, es sei denn, es gibt eine konkrete gesetzliche Regelung. Und eine solche konkrete gesetzliche Regelung gibt es nur dafür, dass das Hanusch-Krankenhaus von allen Krankenkassen Österreichs
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