BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 40

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führen, dass unsere Kinder erst gar nicht krank werden, dass sie gesunde Rahmen­bedingungen vorfinden, und das ist eine ganz klare Zielsetzung.

Es findet sich auch ein eigenes Gesundheitsziel für Kinder in den Rahmengesund­heitszielen, nämlich das Gesundheitsziel Kindergesundheit.

 


Präsident Edgar Mayer: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Michalke.

 


Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Geschätzter Herr Minister, Sie haben zwar in der Kindergesundheitspolitik einige kosmetische Ansätze gebracht, aber es gibt zum Beispiel in Wien noch immer keine niedergelassenen Kinderpsychiater mit Kassenvertrag, und auch betreffend die Zahnversorgung, zum Beispiel für ängstliche oder behinderte Kinder, wurde von Ihnen nichts unternommen. Die Wartezeit für eine Zahnbehandlung in der Großstadt Wien beträgt drei Monate.

Warum haben Sie nicht die Ambulatorien der Krankenkassen verpflichtet, auch Ein­griffe unter Narkose für diese Kinder anzubieten, um die monatelangen Wartezeiten für die Betroffenen, die ja von Schmerzen und Schmerzmittelgabe geprägt sind, endlich zu verkürzen?

 


Präsident Edgar Mayer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Bundesrätin, genau das Gegenteil ist der Fall! Wir haben, gerade was die Kinderzahnversorgung in den Ambulatorien der Gebietskrankenkassen betrifft, auch Maßnahmen gesetzt, bei denen es darum geht, dass Kinder unter Narkose behandelt werden. Das findet in Österreich statt. Das ist je nach Zahnambulatorium unterschiedlich, weil nicht in jedem ein Anästhesist zur Verfügung steht, aber wir haben das, was die Kinderzahnversorgung betrifft, maßgeblich ausgebaut.

Ich habe auch schon gesagt, dass wir die Bereiche der Behandlung psychischer Erkran­kungen verbessert haben. Wien hat eine Sondersituation, Wien hat eine sehr gute Versorgung über Institutionen, gerade was den Bereich der psychischen Erkran­kungen betrifft. Da gibt es nicht den einzelnen niedergelassenen Arzt, sondern diese multiprofessionellen Versorgungsformen, beginnend mit der Magistratsabteilung 11 bis hin zu allen Maßnahmen der psychischen Versorgung von Kindern. Daher ist nicht entscheidend, die einzelne Arztpraxis im Auge zu haben, sondern wie es gelingt, die Gesamtversorgung sicherzustellen.

Wir haben gerade in den letzten Tagen in Kooperation mit Behinderteneinrichtungen, mit Einrichtungen der Kinderhilfe sichergestellt, dass neue Leistungen angeboten werden. So sind zum Beispiel vorige Woche mit den Heimen in Isidor die Leistungen für Kinder und Jugendliche ausgeweitet worden, und die Sozialversicherung erfüllt die Pflicht, die sie in diesem Feld hat, ausgezeichnet.

 


Präsident Edgar Mayer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Dönmez.

 


Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Bis wann werden die Empfehlungen der Kindergesundheitsstrategie umge­setzt werden?

 


Präsident Edgar Mayer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ich kann jetzt kein Enddatum sagen, sondern manche Dinge sind etwas intensiver, die brauchen auch mehr Zeit, aber wir haben alle Maßnahmen im Rahmen der Bundeszielsteuerung festgelegt; es wird in den Landes-Zielsteuerungsverträgen noch konkretisiert werden, in Kenntnis der regionalen Bedürfnisse. Ich würde mir jetzt nicht zutrauen, das für alle Bundesländer abschließend feststellen zu können.

 


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