BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 74

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Allerdings glaube ich – und das glaube ich auch aus meiner Erfahrung –, dass es nicht den erwünschten Effekt geben wird, den man sich erhofft. Man spricht hier nämlich von etwa tausend neuen GesmbHs pro Jahr. Das kann schon sein, das bezweifle ich nicht, aber ich denke, dies wird zulasten anderer Rechtsformen gehen, nämlich zulasten der Einzelunternehmungen.

Es gibt leider viele EPUs, und ich sage „leider“ deshalb, weil nicht jeder, der diesen Schritt wagt – ich glaube, das werden viele Kollegen hier im Saal bestätigen –, es tut, weil er wirklich den intensiven Wunsch empfindet, in die Selbständigkeit zu gehen, sondern weil es ihm aus persönlichen Gründen manchmal nicht anders möglich ist, als seinen Lebensunterhalt sozusagen in die eigenen Hände zu nehmen, aktiv heran­zugehen und zu sagen: Ich werde mich selbständig betätigen und versuchen, hier mein bisher in der Unselbständigkeit erworbenes Wissen einzusetzen.

Ich fürchte eben – das ist wirklich meine große Befürchtung –, je niederschwelliger diese Grenze ist, desto leichter wird dieser Schritt gesetzt werden. Deshalb bleibt zu hoffen – ich werde mich gerne davon überzeugen lassen, wenn es nicht in diese Richtung geht, was sein könnte –, dass wir damit nicht ein Insolvenzbeschleuni­gungsgesetz ins Leben rufen. Ich hoffe auch sehr, dass die im Justizausschuss zitierte Seriositätsgrenze, die hier mit jenem Betrag geschaffen wurde, wirklich dazu dient, diese GesmbHs stabil zu halten.

Ich denke, es ist wichtig, solche Schritte zu setzen, wiewohl ich auch glaube, dass man hier ein wenig eine Chance vertan hat. Es war richtig und wichtig, diese Änderung zu machen, aber ich glaube, es ist dies zu wenig intensiv angegangen worden. Ich würde mir wünschen, dass es auch noch andere Diskussionsfelder gegeben hätte. Ich könnte mir vorstellen, über das Venture-Capital-Gesetz zu diskutieren. Ich könnte mir eine „GesmbH light“ vorstellen, die nicht stigmatisierend ist – so, wie wir es besprochen haben –, sondern die vielleicht den Banken oder der Außenwelt signalisiert, dass es da um eine geringere Kapitalausstattung geht.

Eines dürfen wir nicht vergessen: Alle Grundlagen, die wir hier schaffen, sind ein Teil – und ich betone es noch einmal: ein richtiger und wichtiger Teil! –, aber wir alle aus der Wirtschaft wissen, dass das Mindestkapital nur eine Facette der Selbständigkeit ist, denn wer immer selbständig ist und wirklich Kapitalbedarf hat, wird sich mit Banken auseinandersetzen müssen. Ich glaube, dass man es schon ein wenig schwerer hat, bei einer derartigen Kapitaldecke mit Banken zu verhandeln, wiewohl ich weiß (Zwischenruf der Bundesrätin Dr. Winzig) – ich weiß das schon, Frau Doktor –, dass das Stammkapital nicht die einzige Möglichkeit ist, mit einer Bank in Gespräche zu kommen. Sehr wohl wird darauf auch geschaut werden.

Ich denke daher, prinzipiell handelt es sich hiebei um einen guten Schritt, wiewohl ich denke, er könnte ein wenig mutiger und ausladender sein, als er es jetzt ist. Nichts­destoweniger wird meine Fraktion diesem Tagesordnungspunkt zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.53


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Brückl. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.53.15

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Wir Freiheitliche begrüßen in Grundsätzen ebenfalls das zur Beschlussfassung vorliegende Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz. Es bewirkt einen einfacheren Zugang zur GmbH-Gründung und, damit verbunden, auch eine Steuerreduktion bei der Mindest-


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