BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 75

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Körperschaftsteuer. Es führt zu geringeren Gründungskosten, insbesondere Notariats- beziehungsweise Anwaltskosten. Der Wegfall der Veröffentlichungspflicht in der „Wie­ner Zeitung“ ist für uns ebenfalls ein positiver Schritt, der sicherlich auch dazu beiträgt, dass die Wirtschaft bis zu einem gewissen Grad insgesamt wieder gestärkt wird.

Nichtsdestoweniger, Frau Bundesminister, bemängeln wir – das wissen Sie ja aus dem Nationalrat –, dass bei dieser Reform insbesondere auf Bedenken der Gläubiger nicht Rücksicht genommen wurde beziehungsweise dem Gläubigerschutz ein Mindestmaß an Beachtung einfach nicht zugekommen ist. Auch wenn der Firmengründer heute ein geringeres Stammkapital einzahlen muss – das tut er ja auch, das muss er zur Firmen­gründung –, wissen wir: Wenn er will, kann dieses Kapital bereits am nächsten Tag wieder abgezogen werden, was im Falle von Liquiditätsproblemen sehr leicht dazu führen kann, dass im Falle eines Konkursantrages aus dem Vermögen nicht einmal die notwendigen Konkursanlaufkosten gedeckt werden können und dann der Konkurs­antrag mangels Masse abgewiesen wird.

Frau Bundesminister, Sie wissen, dass unser Vorschlag dahin gehend lautet: Unserer Meinung nach sollte das Stammkapital zumindest für einen gewissen Zeitraum sozusagen dem Zugriff der Gesellschaft entzogen sein, zinsbringend angelegt sein und lediglich im Falle eines allfälligen Konkurses für den Insolvenzverwalter zugänglich sein. Man kann dieses Kapital beispielsweise nach zehn – oder seien es auch fünfzehn – Jahren wieder sozusagen an die Gesellschaft zurückfließen lassen.

Diesen Vorschlag machen wir auch deshalb, weil wir der Meinung sind, nein, weil wir wis­sen, dass bei einem Großteil der Betriebe, die insolvent werden, die Insolvenz innerhalb der ersten Jahre nach Firmengründung eintritt. Wenn man dann Zugriff auf dieses Kapital hätte, wären zumindest die Konkursanlaufkosten gedeckt. Gegebenen­falls könnten vielleicht sogar noch einige Quotenzahlungen an Gläubiger ausgeschüttet werden.

Ich darf aber sagen, dass wir grundsätzlich diesem Gesetz, da es tatsächlich eine Verbesserung darstellt, auf jeden Fall zustimmen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

12.56


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Dr. Karl. – Bitte, Frau Minister.

 


12.56.06

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Lassen Sie mich auf einige zentrale Aspekte des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2013 eingehen.

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass wir bei unserer GmbH rückläufige bezie­hungsweise stagnierende Zahlen bei den Gründungen verzeichnen. Auch wenn wir den europäischen Vergleich anstellen, zeigt sich, dass wir mit unserem Mindest­stammkapital in Höhe von 35 000 € vergleichsweise hoch liegen. Herr Bundesrat Kneifel hat bereits darauf hingewiesen, dass das Mindeststammkapital im euro­päi­schen Schnitt 8 000 € beträgt. Sie müssen zugeben, zwischen 8 000 € im europäi­schen Schnitt und 35 000 € in Österreich ist schon ein nicht unbedeutender Unter­schied!

Wir müssen auch sehen, dass wir in Europa eine Tendenz haben, dass in einigen Staaten, seit Kurzem auch in Deutschland, Gründungen von haftungsbeschränkten Gesellschaften sehr leicht möglich sind. In Deutschland ist etwa die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft mit bloß 1 € möglich. Diese internationalen Tendenzen spiegeln sich natürlich auch bei uns in Österreich wider, wobei ich gleich sagen möchte: Von dieser Möglichkeit, mit 1 € eine Gesellschaft zu gründen, halte ich


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