BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 166

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Damit wird ab diesem Zeitpunkt in einem ordentlichen Rechtsmittelverfahren eine Gesetzesbeschwerde gegen eine Norm möglich, auf der eine Entscheidung in erster Instanz in Zivil- und Strafrechtsangelegenheiten aufbaut. Damit wird ein weiteres Instru­ment für mehr Rechtssicherheit geschaffen.

Meine Partei wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.48


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Steinkogler. – Bitte.

 


18.48.40

Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon gesagt worden: Der gegenständliche Beschluss des Bundes-Verfassungsgesetzes sieht die Einführung eines Parteienantrages auf Normkontrolle vor. Dadurch soll die Rechtsbereinigungsfunktion des Verfassungsgerichtshofes gestärkt werden.

Bei dieser Gesetzesbeschwerde geht es, ganz einfach gesagt, für die Menschen in unserem Land darum, dass niemand mehr aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes verurteilt oder im Zivilprozess beurteilt werden kann. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass niemand wegen eines verfassungswidrigen Gesetzes verurteilt oder im Zivilprozess beurteilt werden kann, aber wie es halt in Österreich so schön heißt: Gut Ding braucht Weile! Und es ist jetzt – Gott sei Dank! – im Jahre 2013 gelungen, diese so wichtige Bundes-Verfassungs-Bestimmung einzubringen.

Mit dieser Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes setzen wir wirklich einen Meilenstein in der Rechtsstaatlichkeit. Unser Rechtsstaatlichkeitssystem ist damit auf einem so hohen Standard, dass uns viele Länder der Welt eigentlich darum beneiden. Diese Rechtssicherheit ist nicht nur für unsere Bürger besonders wichtig und entscheidend, sondern auch für all jene Investoren, die nach Österreich kommen und bei uns investieren, und die können sich dann auf einen Rechtsstaat mit hohem Standard verlassen. In vielen anderen Ländern können sie einen solchen nicht vorfin­den.

Ich bin überzeugt davon, dass diese Gesetzänderung eine Erhöhung des Rechts­schutzes in unserem Land darstellt, und sie verdient daher auch unsere uneinge­schränkte Zustimmung. – Ich danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.50


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.50.5515. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), die Nationalrats-Wahlordnung 1992,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite