BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 167

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das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungs­gesetz 1989, das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz und das Wählerevidenz­ge­setz 1973 geändert werden (2381 d.B. sowie 9011/BR d.B. und 9025/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Ich bitte um den Bericht.

 


18.51.16

Berichterstatter Josef Saller: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung, das Bundespräsidentenwahlgesetz, die Europawahlordnung, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksabstimmungs­gesetz, das Volksbefragungsgesetz, das Europäische-Bürgerinitiativen-Gesetz und das Wählerevidenzgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung am 25. Juni den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. – Bitte.

 


18.52.15

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Berichterstatter hat eine ganze Menge an Wahlordnungen vorgelesen. Wahlordnungen sind einfach eine ganz wesentliche Voraussetzung zur Durchführung von Wahlen.

Ich bin sehr froh, in einem Land zu leben, in dem Wahlordnungen für alle Wahlen eine Selbstverständlichkeit sind. Ich denke bei Wahlen auch an jene Menschen, die sich freiwillig zur Verfügung stellen und am Wahltag als Beisitzer oder als Wahlzeugen tätig sind. Ich möchte bei dieser Gelegenheit all jenen aus allen Parteien, die das tun, meinen Dank aussprechen. Ich glaube, dass ihnen dieser Dank gebührt, denn sie sorgen dafür, dass Wahlen bei uns ordnungsgemäß durchgeführt werden. Das betrifft alle Wahlen – egal, ob das Nationalratswahlen sind, Gemeinderatswahlen, Wahlen der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer, Hochschülerschaftswahlen. Alle diese Wahlen werden von Freiwilligen gestaltet.

Mit Wahlordnungen schaffen wir die Voraussetzungen, Wahlen ordnungsgemäß durch­führen zu können. Im Wesentlichen werden mit dieser Gesetzänderung bessere Voraus­setzungen für eine erleichterte Stimmabgabe für sehbehinderte Menschen im Rahmen des Vorzugsstimmenmodells geschaffen. Es gibt nun die Möglichkeit des Eintrags von Reihungsnummern bei der Wahl für Menschen mit Sehbeeinträchtigun­gen. Wesentlich ist auch, dass die elektronischen Abstimmungsverzeichnisse einer neuen Rechtsgrundlage unterliegen.

Alles in allem gesehen haben wir in Österreich ein breit aufgestelltes Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen. Im Vorjahr hat die EU-Grundrechtskommission festgestellt, dass wir ein sehr inklusives Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen haben. Grundsätzlich ist noch anzumerken, dass das Bundesministerium für Inneres


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