BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 168

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verpflichtet ist, entsprechende Information darüber an die Menschen weiterzugeben, wie die Vorgangsweise auszusehen hat. Ich gehe davon aus, dass das auch so geschehen wird.

Diese Wahlordnung ist ein Meilenstein für kommende Wahlen, und ich bin froh, dass wir das heute so beschließen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.55


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Nächster Redner: Herr Bundesrat Ing. Ebner. – Bitte.

 


18.55.48

Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Mit dieser Novelle und dem damit verbundenen Wegfall des administrativen Instanzenzuges werden Wahlrechtskodifikationen angepasst. Dabei geht es um Zu­ständigkeiten und Fristen, und es geht um Vereinfachungen und Handhabungen für Behörden, für wahlwerbende Gruppen und schlussendlich für Bürgerinnen und Bürger, die zur Wahl gehen.

Klar ist: Eine moderne Demokratie hat Anforderungen, denen wir kontinuierlich Rech­nung tragen müssen – ob das Wählen mit 16 ist, ob das Wählen mittels Briefwahl ist, ob das einerseits mehr Gewicht für direkte demokratische Verfahren ist oder ob es auf der anderen Seite die Anpassung der Vergabe von Vorzugsstimmen ist, die wir heute beschließen.

Klar ist auch: Bund und Länder modernisieren sich, sie passen das Wahlrecht an und adaptieren dementsprechend. Es gibt aber einige Bereiche, wo das leider noch nicht in diesem Ausmaß der Fall ist, wo Wahlrechte noch um Jahrzehnte zurückhinken. Ich erinnere zum Beispiel nur an die ORF-Publikumsrats-Wahlen mittels Fax. Ich erinnere nur an die Patientenombudsmann-Wahl in Wien mit SMS, die vor Kurzem erst war. All das sind Zeichen. Der eine oder andere wird jetzt vielleicht überrascht sein, weil ich noch eine Wahl nenne, nämlich die Arbeiterkammerwahl. Auch da ist das Wahlrecht eines, das nicht wirklich modernisiert wurde, das vielleicht nicht wirklich angepasst wurde.

Ich möchte kurz auf die Unterschiede zwischen dem Wahlrecht zur Nationalratswahl und dem Wahlrecht zur Arbeiterkammerwahl eingehen: Während auf der einen Seite Bund und Länder am Puls der Zeit sind und Sebastian Kurz zum Beispiel bereits daran arbeitet, das nächste Wahlrecht und die nächsten Schritte zu adaptieren, ist das bei der Arbeiterkammerwahl bei weitem nicht umgesetzt.

Ich erinnere kurz an die Grundsätze unseres Wahlrechts: Da ist einmal die Allgemein­heit: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, zu wählen, gemäß aktivem und passivem Wahlrecht gibt es das Wahlalter. Wählen kann man ab 16. Gleichheit: Jede Stimme zählt gleich viel. Unmittelbarkeit: Persönlichkeiten können direkt mittels Vor­zugs­stimme gewählt werden – und jetzt neu, was wir heute beschließen, mittels Nummerneinschreiben. Persönlichkeitswahlrecht: Das Wahlrecht ist nicht übertragbar. Frei und geheim: Das Wahlverhalten geht niemanden etwas an. Das Verhältniswahl­recht: Die politischen Vertretungen haben jeweilige Rechte, diese ergeben sich aus den dementsprechenden Stimmenanteilen.

So schaut es zurzeit auf Nationalratsebene aus. Das ist ein modernes Wahlrecht, keine Frage. Es wurde auch mehrmals adaptiert, das letzte Mal erst vor Kurzem, obwohl die Wahl, wie wir bereits wissen, am 29. September stattfinden wird. Das heißt, das war relativ kurz vor diesem Wahltag.

 


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