BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 196

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Liebe Kollegin Mühlwerth, liebe Monika! Die Artikel-15a-Vereinbarung sieht Ausnah-memöglichkeiten vor, sodass man Kinder nicht unbedingt in das verpflichtende Gratis­kindergartenjahr schicken muss. Sie sollten sich vielleicht nicht so oft zu Wort melden, dafür aber die Berichte intensiver lesen.

Es geht aber, wie Sie gesagt haben, immer wieder um das Thema Verlängerung, um die zweijährige Frist. Wenn der Bundesminister das auf Bundesebene hätte, dann müsste er mit den Ländern kein Abkommen mehr schließen. Aber wir als Bundesrat, als föderalistische Kammer sind, denke ich, bestrebt, diesen Bereich auch in Zukunft föderalistisch abhandeln zu können.

Es hat sich in den letzten Jahren sicherlich viel verändert. Die Großfamilien sind nicht mehr vorherrschend, sondern das Thema ist einfach die alleinerziehende Mutter oder deren Arbeitstätigkeit. Dadurch wird es immer wichtiger, dass bei den Kindern eine entsprechende Frühförderung stattfindet.

Weitere Punkte sind natürlich auch die Zuwanderung, die Immigration von Menschen, die Sprachförderung, was auch in Bezug auf den Wirtschaftsstandort Österreich wichtig ist. Wir brauchen diese Menschen in Zukunft in unserem Wirtschaftsraum, in unserer Wirtschaft in Österreich.

Ein Beispiel aus Oberösterreich: Das Land Oberösterreich investiert in die Kinder­be­treu­ung im Jahr 2013 190 Millionen € aus Landesmitteln; Mittel fließen in den Personal­aufwand, in Kindergartenbetreuung, Sprachförderung, Fachberatung, Integration, Investitionsbeiträge gibt es auch für die Gemeinden.

Wie gesagt, dieser kostenfreie Gratiskindergarten kostet das Land Oberösterreich 46 Millionen €, was für die Eltern eine Ersparnis bedeutet, und zwar in Höhe von 1 000 € pro Jahr, was fast einem Monatsgehalt von Teilzeitkräften entspricht. Das ist eine sinnvolle Investition in die Zukunft. Wer an der Jugend spart, der wird gesell­schaftlich verarmen. Somit sparen wir nicht an der Jugend, sondern wir investieren in die Jugend. Ich sage Danke schön, Herr Bundesminister, dafür, dass Sie diese 70 Millionen in den kommenden Jahren wieder zur Verfügung stellen. Und wir stimmen natürlich gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.37


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Posch-Gruska zu Wort. – Bitte, Frau Kollegin.

 


20.37.43

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Minister! Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich wieder darauf eingehen soll, aber ich probier’s ganz kurz.

Wahlfreiheit gibt es, wie mein Vorredner ohnehin schon gesagt hat. Man braucht nicht darüber zu diskutieren, dass die FPÖ sagt, wir seien für die Verpflichtung. Es gibt auch jetzt die Möglichkeit einer Befreiung. Das heißt, die Kinder müssen nicht in die Kinder­betreuung gehen, aber wir stehen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen, weil es notwendig ist. Kinder brauchen Kinder, Kinder brauchen den Kontakt, Kinder brauchen den sozialen Kontakt, und das können sie in Kinderbetreuungseinrichtungen ent­scheidend lernen. Daher werden wir das auch unterstützen.

Dazu, dass man von Verpflichtung spricht und davon, dass wir Kinder zwingen, in den Kindergarten zu gehen, muss ich sagen, das ist schon so althergebracht, dass es nicht mehr notwendig ist, dass wir uns das anhören.

Die Vereinbarung wird jetzt mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung und den 70 Millionen € wiederum fortgeführt. Ich habe schon in meinem letzten Redebeitrag darauf hinge-


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