BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 203

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Wahlmöglichkeit mehr zwischen Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Wirtschafts­kammer Österreich haben.

Die durchzuführenden Fachprüfungen als wichtigstes Zugangskriterium werden der Meisterprüfungsstelle übertragen.

Bei der dritten Novelle, mit der wir uns heute befassen, jener des Wirtschaftstreuhand­berufsgesetzes und des Ziviltechnikerkammergesetzes, handelt es sich im Wesent-lichen um die Anpassungen, die durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 nötig wurden. Es wird dem Instanzenzug Rechnung getragen.

Ich bitte um Zustimmung für alle drei Novellen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.58


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Lampel. – Bitte.

 


20.58.23

Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Ich darf mich bei diesen drei Gesetzesnovellen kurz halten.

Meine Vorrednerin hat ja alles gesagt – auch dass die Frage des Herrn Kollegen Pisec schon im Ausschuss behandelt wurde.

Die Grundlage für diese Gesetzesnovelle waren Initiativanträge im Nationalrat, be-gründet durch die Auswirkungen der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, die großteils den Wegfall beziehungsweise die Änderung von Instanzenwegen bei Beru­fungen gegen Bescheide betreffen. Weiters gibt es Änderungen in der Behörden­struktur und noch einige kleinere Anpassungen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Partei wird diesen drei Gesetzesnovellen zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.59


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2013 betreffend eine Wirtschaftskammergesetz-Novelle 2013.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhand­berufs­gesetz und das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2013 betreffend ein Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014.

 


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