BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 205

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Gegen die beiden Beschlüsse generell ist eigentlich nichts einzuwenden. Uns geht es dabei um die Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie. Die Industrieemissionen-Richtlinie ist schon in vielen unterschiedlichen Gesetzen im österreichischen Recht umgesetzt worden. Wir haben das im Plenum auch schon im Rahmen des Abfallwirt­schafts­gesetzes und des Wasserrechtsgesetzes behandelt, und wir haben wieder die gleichen Einwände: Prinzipiell bringt die Umsetzung dieser Richtlinie einige Verbes­serungen, zum Beispiel eben in Bezug auf Emissionsgrenzwerte, und auch die Um­weltinspektionen sind besser geregelt.

Ein einheitliches System für Umweltinspektionen aufzubauen, wäre generell ein sehr sinnvoller Schritt. Unser Einwand richtet sich jedoch dagegen, dass die Aarhus-Konvention nicht eingehalten und nicht umgesetzt worden ist. Es gibt also keine beziehungsweise keine ausreichende Parteistellung für Umweltschutzorganisationen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Aarhus-Konvention Völkerrecht ist und unbedingt umgesetzt werden müsste.

Was außerdem nicht umgesetzt worden ist, ist die grüne Forderung nach einem Energieeffizienzkonzept, das der Antragsteller erstellen muss, sodass Anlagen wirklich nur dann genehmigt werden, wenn auch wirklich eine effiziente Verwendung von Energie gewährleistet ist.

Daher von unserer Seite leider keine Zustimmung bei diesen beiden Tagesordnungs­punkten. (Beifall bei den Grünen.)

21.04


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.

 


21.04.22

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Kollegin Schreyer, ein bisschen pingelig sind sie schon, die Grünen! Da machen wir eine Novelle, die an und für sich nichts Weltmeisterliches oder Weltbewegendes enthält, und es wird trotzdem wieder verzweifelt versucht, irgendetwas zu finden, das eine Zustimmung verhindert. – Aber lassen wir das!

Wenn man wirklich darüber diskutieren wollte, dann müsste man über den Wirt­schaftsstandort, über den Industriestandort Österreich diskutieren (Bundesrätin Mag. Schreyer: Das ist Völkerrecht!) und darüber, ob Sie dafür sind, in Österreich eine Deindustrialisierung zuzulassen. Was das für die österreichische Volkswirtschaft bedeuten würde? Es ist heute schon die voestalpine erwähnt worden. Das ist sicher das modernste Stahlwerk Europas – mit Abstand wahrscheinlich –, hat aber, wenn man dem Generaldirektor Eder auch nur ein bisschen glauben darf, schon jetzt gewisse Probleme, in Europa und auf dem Weltmarkt voll wettbewerbsfähig zu agieren. Das sollte bei diesen Novellen im Hinterkopf ein bisschen mitspielen, und man sollte sich vielleicht pro Österreich entscheiden.

Grundsätzlich, glaube ich, sind beide Novellen ja relativ unproblematisch. Schon die vorhergehende Novelle hat dazu geführt, dass man beim Gewerbe eine Haftpflicht­versicherung zu führen hatte. Wenn diese Haftpflichtversicherung nicht verfügt wird, dann geht es nun bis zur Gewerbeentziehung. Das ist, glaube ich, ein logischer Schritt.

In einer zweiten kleinen Änderung wurde klargestellt, dass auch im freien Gastgewerbe die Nebenrechte des Gastgewerbes erlaubt sind. Die Änderung betrifft aber auch die Pflichten wie das Verbot des Alkoholausschankes, was ja für die Jugendlichen, glaube ich, nicht ganz unwichtig ist, denn in den kleineren Lokalen oder Ständen ist es ja heute ein bisschen leichter, Alkohol ausgeschenkt zu bekommen, als in einer Voll­gastronomie.

 


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