BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 44

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Je mehr wir die Entwicklungschancen unserer Wirtschaft und damit auch unserer Bürgerinnen und Bürger an den Einsatz von Informations- und Kommunikationstech­nologien knüpfen, desto stärker müssen wir uns gleichzeitig mit der Sicherheit der ent­sprechenden Anwendungen beschäftigen. In der Broschüre, die Sie schon angeführt haben, „Österreichische Strategie für Cyber-Sicherheit“, finden sich sehr, sehr viele Überschriften, aber nur sehr, sehr wenige konkrete Dinge, daher meine Fragen.

Ein Schlagwort ist die Erhöhung der Sicherheit von Computersystemen und des Inter­nets durch Umsetzung der gesamtstaatlichen Strategie zur Cyber-Sicherheit. Für mich stellt sich da die Frage, von welchen Beträgen wir ausgehen und was in den nächsten Jahren investiert wird.

Die zweite Frage bezieht sich auf die Einrichtung eines Kompetenzzentrums zur Cy­ber-Kriminalität. Wie darf man sich das Kompetenzzentrum vorstellen? Wie in mo­dernen Science-Fiction-Filmen? Jemand begeht eine kriminelle Handlung – und 15 Mi­nuten später stehen die Cyber-Cops im Computerzimmer? Wie stellen Sie sich das vor?

Nächste Frage im Zusammenhang mit der aktiven Mitgestaltung der EU-Politik zum besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger: Welche Initiativen wurden seitens des Ministeriums gesetzt?

Nach dem Fall Snowden, der heute schon mehrmals strapaziert wurde, wurde eine internationale Task Force mit europäischer und amerikanischer Beteiligung eingerich­tet, in die ebenfalls Vertreter der Nationalstaaten entsendet werden. Meine Frage dazu: Wer wurde seitens Österreichs nominiert oder entsendet? Welche Aufgaben wurden diesen Personen mitgegeben?

Diese Gruppe hat laut Information, die ich habe, bereits am 8. Juli getagt. Gibt es schon erste Informationen oder Outputs aus dieser Gruppe? (Beifall bei der SPÖ.)

10.11


Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Krusche. Ich er­teile es ihm.

 


10.11.56

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher zu Hause! Cyber-Sicherheit ist ein Thema – und ich glaube, das ist vielleicht noch nicht wirklich in den Köpfen der Bevölkerung angekommen –, das jeden angeht, unabhängig davon, ob er im Netz ist, ob er einen Computer zu Hause hat oder nicht. Wenn es das Thema „Cyber-Sicher­heit“ gibt, dann kann man auch sagen – teilweise wurde das Thema jetzt angeschnit­ten –, es gibt auch eine Cyber-Kriminalität. Ich gehe jetzt bewusst nicht – das haben schon meine Vorredner ausführlich getan – auf die faktisch – unter Anführungszei­chen – „offizielle staatliche“ Cyber-Kriminalität ein, etwa auf den Fall Snowden und so weiter, sondern ganz schlicht auf den Kriminalitätsbegriff.

Was bedeutet das überhaupt? – Die Antwort darauf ist relativ einfach, nämlich: Es gibt keine einfache Antwort, denn es gibt verschiedenste Definitionen. Der Europarat spricht von Datenmissbrauch bis hin zu Urheberrechtsverletzungen, die UNO fasst den Begriff noch weiter: Betrug, Fälschungen, unerlaubter Zugriff. Am griffigsten scheint mir vielleicht die Definition zu sein: Jedes Verbrechen, das mit Hilfe eines Computers, ei­nes Netzwerkes oder einer entsprechenden Hardware begangen wird, fällt unter die­sen Begriff.

Ich habe eine interessante Studie gesehen, die Cyber-Kriminalität sozusagen in zwei Typen unterscheidet. Typ 1, aus der Sicht des Opfers, ist jene Kriminalität, die einen quasi einmaligen Kontakt zum Opfer hergestellt. Dazu gehören Phishing, Diebstahl


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