BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 87

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Kräften Hilfsmaßnahmen, Schutzmaßnahmen und Reparaturmaßnahmen durchgeführt hat, und all jenen, die sich freiwillig eingebracht oder mit Spenden geholfen haben.

Geschätzte Damen und Herren, aber dieses Hochwasser 2013 hat uns auch gezeigt, dass Maßnahmen, die in der Zeit nach 2002 gesetzt wurden, gewirkt haben. Der mo­bile Hochwasserschutz in der Wachau hat durchaus seine Wirkung, dort, wo er be­steht, erzeugt und geleistet.

Man kann das auch anhand von Beispielen erklären, nämlich anhand des Beispiels der Stadt Ybbs an der Donau, wo im Jahr 2002 nach dem Hochwasser Schäden im Aus­maß von 39 Millionen € festgestellt wurden. Der Hochwasserschutz, in den investiert wurde, hat 24 Millionen € gekostet, und im heurigen Jahr war Ybbs nicht von einem Hochwasser in dieser Form betroffen.

Wir beschließen heute eine Erhöhung der Mittel des Bundes und damit natürlich auch der Länder, was für Niederösterreich heißt, dass bis 2013 jährlich 19,8 Millionen € in den Hochwasserschutz entlang der Donau investiert wurden und dass es ab 2014 33 Millionen € sein werden, womit eine deutliche Erhöhung, nämlich um 66 Prozent, stattfindet. Dafür ein herzliches Dankeschön vonseiten des Landes Niederösterreich auch an die Frau Bundesministerin. (Vizepräsidentin Mag. Kurz übernimmt den Vor­sitz.)

Der Ausbau wird aber nicht nur von seinem finanziellen Ausmaß her erhöht, sondern auch beschleunigt, was wichtig ist, und damit die Ausbauzeit – es wurde vom Kollegen Stadler schon gesagt – von 2023 auf 2019 verkürzt.

Ich glaube, es ist wichtig und richtig, dass wir in die Sicherheit unseres Landes inves­tieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.01


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Mag. Schreyer zu Wort. – Bitte.

 


12.01.19

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Lie­be Kolleginnen und Kollegen! Wir Grünen begrüßen die vorliegende Artikel-15a-Verein­barung zum Hochwasserschutz und möchten uns auch ausdrücklich bei Ihnen, Frau Bundesministerin, für Ihr Engagement im Hochwasserschutz bedanken und dafür, dass im BMVIT – anders als im Landwirtschaftsministerium – die Mittel in diesem Bereich nicht gekürzt wurden. Daher stimmen wir hier auch sehr gerne zu.

Ich möchte aber gerade im Hinblick auf die Ereignisse der letzten Zeit noch einige An­merkungen machen. Hochwasserschutz ist notwendig zur Eindämmung von Schäden, die großteils hausgemacht sind, die zustande gekommen sind durch Gewässerverbau­ungen, die die Flüsse in ein enges Korsett gezwängt und die natürlichen Überschwem­mungsflächen und natürlichen Retentionsräume abgeschnitten haben.

Dabei sind in der Vergangenheit sehr viele Fehler passiert. Es sind nicht nur Sied­lungsräume, sondern auch landwirtschaftliche Flächen vor dem Hochwasser geschützt worden, und teilweise, wie das Extrembeispiel an der March zeigt, ist der Auwald vor Überschwemmung geschützt worden. Dadurch wird das Wasser zwar schnell aus den gerade betroffenen Bereichen abgeleitet, aber im Unterlauf von Gewässern kommt es zu Hochwasserspitzen, die durch eine Retention weiter oben so nie passiert wären. Es hat Fehler in der Raumordnung gegeben, es hat Ansiedelungen in roten Zonen gege­ben, die oft auch im besten Glauben der AnrainerInnen durchgeführt worden sind. Es hat mangelnde Koordination von Maßnahmen gegeben, gerade eben länderübergrei­fend und über Bundesgrenzen hinweg, denn der Fluss hört ja nicht einfach an der Lan­desgrenze auf.

 


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