BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 120

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Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Reinhard Todt: Danke für die Berichterstattung.

Ich darf Herrn Staatssekretär Dr. Lopatka recht herzlich in unserer Mitte begrüßen. (All­gemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Köberl. Ich erteile ihm dieses.

 


14.05.21

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das aus dem Jahr 1983 stammende Entwicklungshelfergesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Entsendung von Fachkräften durch die österreichischen Entwicklungshilfeorganisationen. Derzeit sind, so haben wir im Ausschuss erfahren, rund 80 Personen über große Organisationen, wie HORIZONT3000, als Entwicklungshelfer beziehungsweise Entwicklungshelferin­nen in den Schwerpunktländern in Afrika, Asien und Europa tätig. Das Gesetz war in einigen sozialrechtlichen und inhaltlichen Bereichen nicht mehr zeitgemäß und wird heute durch die Gesetzesnovelle nach vielen Jahren der Diskussion und Verhandlun­gen eben auf einen zeitgemäßen Stand gebracht.

Was wird konkret geändert? – Zum einen wird das Allgemeine Sozialversicherungsge­setz geändert, indem für EntwicklungshelferInnen eine Mindestbeitragsgrundlage zur pensionsrechtlichen Absicherung festgeschrieben wird. Dies ist notwendig geworden, weil diese Absicherung für die Entwicklungshelfer und ‑helferinnen bis jetzt auf einer niedrigen Basis gestanden ist. Dies hatte so lange keine wesentliche Auswirkung, so­lange die besten 15 Jahre für die Bemessungsgrundlage herangezogen wurden. Da aber jetzt laufend Jahre für die Bemessungsgrundlage dazukommen, ist es höchst an der Zeit, dass wir eine Mindestbeitragsgrundlage schaffen, um die pensionsrechtliche Absicherung der Entwicklungshelferinnen und ‑helfer zu gewährleisten.

Zum anderen betreffen die Änderungen die Festlegung des Anspruchs auf Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, die Bereiche Reiseversicherung, Reisekosten, Reintegration, staatliche Familienleistungen und auch eine Gleichstellung von EU- und EWR-Bürgern sowie Schweizer Staatsangehörigen.

Die ÖVP-Fraktion wird dieser Novelle gerne zustimmen.

Ich möchte an dieser Stelle im Namen meiner Fraktion auch den Entwicklungshelfern und -helferinnen danken und ihnen unsere Hochachtung aussprechen. Sie sind es, die ein sicheres Land wie Österreich verlassen und unter schwierigsten Bedingungen in fernen Ländern, teilweise sogar in Kriegsgebieten, vor Ort den Menschen bei der Be­kämpfung von Hunger und Armut helfen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.07


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm dieses.

 


14.07.45

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Vor 52 Jahren sind die ersten fünf Österreicher und Österreicherinnen zwecks Entwicklungshilfe ausgereist. Ich bin froh, dass die Frau Präsidentin (in Richtung der Bundesrätin Zwazl) da ist, ich werde gleich sagen warum.

 


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