BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 123

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In Leibnitz war es der dortige Bürgermeister, der die Initiative ergriff, dessen Sohn dann auch auf die Kapverden reiste, nach Pedra Badejo, und bis heute dieser Arbeit verbunden ist. Also es sind immer einzelne Menschen, die Großartiges leisten. Man sollte das nicht dem Zufall überlassen – das ist der Grund für meinen Redebeitrag –, sondern man sollte die Rahmenbedingungen für diese engagierten Menschen entspre­chend gestalten.

Ein Schritt ist uns schon jetzt mit diesem Entwicklungshelfergesetz gelungen. Wenn je­mand schon all das auf sich nimmt, was in der persönlichen Karriereentwicklung nicht nur Vorteile bringt – wenn man einige Jahre weg ist und dann zurückkommt, muss man oft ganz neu beginnen –, dann soll man wenigstens arbeits- und sozialrechtlich so ge­stellt sein wie jemand, der hier im Land Dienste für die Allgemeinheit erbringt.

Dieses Gesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag, was für die Trägerorganisationen auch eine zusätzliche Herausforderung darstellt. Aber es zeigt schon bei all dem, was wir an Problemen haben, auch hinsichtlich der Budgetkonsolidierung, dass bei uns Ent­wicklungszusammenarbeit nach wie vor im Fokus der politischen Arbeit steht und sich nicht auf einem Abstellgleis befindet. Das möchte ich an dieser Stelle festhalten.

Es ist zwar nur ein kleiner, aber ein wichtiger Punkt. Ich freue mich, dass dieses Ge­setz heute hier so eine große Zustimmung finden wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrats Dönmez.)

14.18


Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Einstimmigkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

14.19.0721. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanage­ment von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur (2363 d.B. und 2451 d.B. sowie 9076/BR d.B.)

 


Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schödinger. Bitte um den Bericht.

 


14.20.01

Berichterstatter Gerhard Schödinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschus­ses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


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