BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 128

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.35.1622. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird (2323 d.B. und 2502 d.B. sowie 9078/BR d.B.)

 


Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Pfister.

Bevor ich ihm das Wort erteile, verabschiede ich Herrn Staatssekretär Dr. Lopatka und begrüße in unserer Mitte Herrn Bundesminister Hundstorfer. (Allgemeiner Beifall.)

 


14.35.41

Berichterstatter Rene Pfister: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werter Herr Präsident! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefonds­gesetz geändert wird.

Im Zuge des Stabilitätspakts 2012 bis 2016 haben sich Bund, Länder und Gemeinden darauf geeinigt, zur Sicherstellung der Pflege über das Jahr 2014 hinaus den Pflege­fonds für die Jahre 2015 und 2016 mit insgesamt weiteren 650 Millionen € zu dotieren. Mit diesen Mitteln sollen die Länder und Gemeinden auch weiterhin bei der Sicherung und dem bedarfsgerechten Aus- und Aufbau sozialer Dienstleistungen unterstützt wer­den.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen: Verlängerung und Erhöhung der Dotierung des Pflegefonds für die Jah­re 2015 und 2016, Festlegung eines Richtversorgungsgrades, Mittelvortrag im Ausmaß von bis zu 40 Prozent des Zweckzuschusses in das Folgejahr möglich, verstärkte Förderung des Case- und Care-Managements sowie Fördermöglichkeiten für innovati­ve Projekte und qualitätssichernde Maßnahmen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Reinhard Todt: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Michalke. Ich erteile ihr dieses.

 


14.37.07

Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zu­hörerinnen und Zuhörer! Bezüglich dieses Pflegefondsgesetzes, glaube ich, wissen wir alle, dass wir in Österreich eine demografische Entwicklung vor uns haben, die jedem von uns eine echte Kraftanstrengung in jeder Hinsicht abverlangen wird.

Bisher investiert Österreich – im Vergleich zu anderen Ländern – relativ wenig in die Langzeitpflege. Die Kosten für suboptimale Organisationen und Strukturen sind viel zu hoch, und es ist endlich die Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einem Topf notwendig.

Kosmetik, meine lieben Damen und Herren, tut uns Damen natürlich jeden Tag aufs Neue gut (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl), ein paar Herren würde das ebenfalls nicht schaden, aber ohne die entsprechenden Gesundheitsreformen ist dieser Pflege­fonds eben auch nur eine begrenzte kosmetische Maßnahme. Es muss uns klar sein,


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