BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 145

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macht. Ich habe die Namen Hinteregger, Swietelsky und HABAU nicht einmal erwähnt! Auch nicht im Zusammenhang mit den fünf größten Firmen, denn beispielsweise Hin­teregger gehört bei Weitem nicht dazu.

Sie haben auch, Herr Bundesminister, behauptet, dass jene Arbeiter, die bei einem Leuchtenproduzenten in Fürstenfeld arbeitslos werden, im Werk desselben Produzen­ten in Jennersdorf unterkommen würden und das Problem nur sei, wie man diese Ar­beiter von Fürstenfeld nach Jennersdorf bekommt. – Am selben Tag ist jedoch in der Zeitung gestanden, dass die Geschäftsführung des Werkes in Jennersdorf sich ge­äußert und gesagt hat, dass sie keinen dieser Arbeitnehmer benötigt. So viel zum Wahrheitsgehalt Ihrer Aussagen, Herr Bundesminister!

Ich wiederhole: Wir lehnen das vorliegende Gesetz wegen der Verschlechterung beim Urlaubsanspruch ab. So weit, so klar, hoffe ich. (Beifall bei der FPÖ.)

15.37


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Posch-Gruska. Ich erteile ihr das Wort.

 


15.38.06

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt überrascht es mich nicht mehr, ich weiß auch nicht, ob ich es überhaupt noch erwähnen soll: ein tolles Gesetz! Es kratzt mich eine Laus, die ganze FPÖ schreit: Nein, wir machen nicht mit! – Das ist für die Menschen draußen unverständlich.

Ich hoffe, dass wir viele Zuseherinnen und Zuseher haben, die hören und sehen, was hier geschieht: Es geht um ein neues Gesetz, in dem es um Verbesserungen geht. Beim Urlaubsanspruch stimmt es, dass es eine Veränderung gibt – bisher hat er zehn Jahre bestanden, jetzt wird die Dauer auf drei Jahre reduziert. Das heißt – nur zum Aufholen –, die Bauarbeiterurlaubskasse schreibt vorher: Achtung, stopp, Ihr Urlaub verfällt, holen Sie sich den Urlaub zurück! Es gibt Informationen. Aber trotz der positi­ven Punkte gibt es keine Zustimmung der Freiheitlichen!

Bitte denken Sie an die Menschen draußen. Einen Grund haben wir gehört, Genossin Mühlwerth, weshalb Sie nicht mitstimmen können. Das war der eine; ich habe ver­sucht, das zu erklären.

Es gibt die Einführung des Überbrückungsgeldes für arbeitslose Bauarbeiterinnen/Bau­arbeiter, die kurz vor dem Pensionsantritt stehen. Das ist eine tolle und gute Lösung, vor allem für die Menschen, die sonst nichts mehr hätten. Jetzt haben sie die Möglich­keit dieses Überbrückungsgeldes, danach können sie in Pension gehen. Diesen Pen­sionsantritt haben sich Bauarbeiter redlich verdient, und sie können so mit einem bes­seren und ruhigeren Gewissen gehen.

Firmen und Arbeiter erhalten einen Bonus, wenn die Beschäftigung bis zum Pensions­antritt aufrecht bleibt. Das ist, denke ich, auch eine sehr gute Maßnahme, deren Be­deutung nicht von der Hand zu weisen ist.

Im Todesfall wird jetzt sogar eine Abfertigung von bis zu 100 Prozent bezahlt. Das ist die einzige Branche, die das jetzt wirklich geschafft hat, die das erkämpft und errungen hat.

Arbeitszeiten von Menschen, die am Bau beschäftigt sind, werden jetzt auch besser kontrolliert. Ich habe mich sehr gewundert, als ich die Zahlen nachrecherchiert habe. Es waren von 130 000 Beschäftigten im Jahr 2012 am Bau doch 7 500 teilzeitbeschäf­tigt. Ich denke, gerade am Bau ist eine Teilzeitbeschäftigung nicht immer das, was die Arbeiter auch wirklich brauchen und was gesetzlich ist. Aber jetzt muss das gemeldet


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