BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 146

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werden, und somit gibt es auch in diesem Bereich eine weitere Errungenschaft für die Bauarbeiter.

Noch einmal zu diesem Urlaubsanspruch, der nach drei Jahren verfällt und nicht, wie früher, nach zehn Jahren. Es wird da wirklich vorinformiert, das kann also kein Grund dafür sein, warum man guten Verbesserungen für Arbeiter, die am Bau stehen und sehr, sehr viel leisten, nicht zustimmt. Meine Fraktion stimmt sehr gerne zu. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.41


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mayer zu Wort. – Bitte.

 


15.41.10

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Das ist ein wichtiges Paket für die Bauwirtschaft. – Das sage ich einleitend. Dem sind wirklich lange uns schwierige Verhandlungen vorausgegangen. Für viele ist es beispielgebend, für einige ist es schon zu viel des Guten, aber es ist ein gutes Paket, das man unterstützen muss. Ich kann deshalb auch das „berühmte“ Haar in der Suppe nicht nachvollziehen, Kollege Krusche, das die Freiheitliche Partei immer benötigt, um gegen etwas zu stimmen. Es wurde gefunden, aber es ist ein Kurzhaar. (Bundesrätin Mühlwerth: Aber es ist eines!)

Wenn man sagt, dass man diese Urlaubszeiten nicht auf zehn Jahre fortschreiben will, dann muss man sagen: Das ist nicht nur richtig, sondern auch wichtig, denn die Bau­arbeiter sind eine der am meisten belasteten Branchen, die es gibt: Sommer, Winter, Regen, Wind – bei jedem Wetter draußen! Wenn man diesen Leuten jetzt sagt: Nehmt euren Urlaub rechtzeitig, nehmt ihn in der Zeit! – und sie werden noch dazu aufgefor­dert –, dann ist das nicht nur gut, sondern das ist recht so, denn diese Leute benötigen diesen Urlaub, um wieder fit zu werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Im „normalen“ Arbeitsrecht verfällt der Urlaub nach drei Jahren, im öffentlichen Dienst nach zwei Jahren. Diese Berufsgruppen werden also auch aufgefordert, und die neh­men ihren Urlaub auch rechtzeitig. Das kann man natürlich, wie erwähnt, auch von den Bauarbeitern erwarten.

Das sogenannte Überbrückungsmodell – noch ganz kurz, weil Frau Kollegin Posch-Gruska das auch schon ausgeführt hat – ist ebenfalls eine besondere Geschichte. Das bedeutet, die Bauwirtschaft schiebt die Bauarbeiter nicht in die IV-Pension, in eine Krankenstands-Entgeltfortzahlung oder in den Arbeitslosengeldbezug ab, sondern es gibt dieses Überbrückungsmodell. Das kann man nur in aller Form unterstützen, und man kann dann auch nicht sagen, man nimmt nur einen kleinen Bereich aus diesem Gesetz heraus uns stimmt dagegen.

Die Bauarbeiter werden das schlussendlich nicht verstehen. Wenn hier Kritik ange­bracht wäre – ich sage das bewusst im Konjunktiv –, dann vielleicht, dass dieses Mo­dell schon früher greifen könnte und nicht erst ab 58 Jahren, denn, noch einmal: Diese Leute sind wirklich extrem belastet! Ich habe am Bau, in der Bauwirtschaft noch kaum einen Mitarbeiter oder einen Kollegen gesehen – von Kolleginnen gar nicht zu spre­chen –, der älter als 60 Jahre gewesen wäre. Deshalb können wir nur sagen: Das ist ein sehr gut – in sozialpartnerschaftlicher Manier – verhandeltes Paket, dem meine Fraktion sehr gerne zustimmen wird! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.43


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


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