BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 147

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15.44.02

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe jetzt nicht auf die Debatte vom letzten Mal ein. Es mag sein, dass wir einander die Worte etwas verdreht haben. – Ich habe da überhaupt kein Problem damit.

Kommen wir zur heutigen Debatte.

Erster Punkt: Es geht einmal darum, dass man einen Urlaubsanspruch hat, und dann geht es darum, wie lange man diesen Anspruch hat. Da gab es in der Bauwirtschaft eine Frist von zehn Jahren, das war so gestaltet. Nun hat man sich im Rahmen dieses gesamten Paketes entschieden – in Wirklichkeit ging dem eine zweieinhalbjährige De­batte voraus –, auch in diesem Bereich die Rechtsmeinung zu ändern und in eine an­dere Welt zu gehen, nämlich in jene, in der man sich an das allgemeine Urlaubsrecht annähert und in der man nämlich innerhalb von drei Jahren seinen Urlaub verbrauchen muss.

In der Bauwirtschaft hat das aber noch eine speziellere Bedeutung, und zwar vor fol­genden beiden Hintergründen: Der eine Hintergrund wurde von Herrn Abgeordnetem Mayer schon erklärt. Es geht darum, dass man sich aus gesundheitlichen Gründen in kürzeren Abständen regenerieren soll. Den zweiten Hintergrund sollte man, glaube ich, auch nicht außer Acht lassen: Dadurch, dass man den Urlaub in kürzeren Abständen verbrauchen muss, ist es auch möglich, sich mit den jeweiligen Firmen dahin gehend zu arrangieren, dass die Beschäftigungszeit länger ist und eine gewisse Winterarbeits­losigkeit wegfällt.

Wenn Sie wirklich – missverstehen Sie das jetzt nicht! – etwas für die Bauarbeiter tun wollen, dann können Sie nur ja sagen, denn das alte System mit den zehn Jahren hat sehr oft dazu geführt, dass der Arbeitgeber gesagt hat: Ich melde dich ab, deinen Ur­laub nimm irgendwann! – Das ist jetzt vorbei. Man hat sich gemeinsam einer guten Lö­sung angenähert. Die Sozialpartnerschaft ist gerade im Baubereich, muss ich ganz of­fen sagen, ein wirklich nicht immer einfaches, aber sehr, sehr gut gemeinsam koordi­niertes Instrumentarium. Die sind schon sehr stolz, diese sogenannten Bau-Sozial­partner. Ja, die sind schon ziemlich stolz.

Überlegen Sie sich das! Dadurch, dass wir sagen, dass man seinen Urlaub innerhalb von drei Jahren verbrauchen muss, ergibt sich von beiden Seiten ein anderer Druck: für den Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber, für beide! Der Arbeitnehmer hat da­durch die Chance, dass er länger beschäftigt sein kann und dass sich die Winterar­beitslosigkeit massiv reduziert, weil er ja einen Teil dessen als Urlaub nimmt. Es ist ja nicht umsonst so, dass es Baufirmen gibt, die eine Betriebsvereinbarung haben, in der ein Teil des Urlaubs fix drinnen steht, nämlich 14 Tage zu Weihnachten.

Das sind fixe Betriebsvereinbarungen, die ja bewusst so gemacht worden sind, weil viele Arbeitgeber auch nicht daran interessiert sind, dass die Leute immer draußen sind, sondern die Arbeiter auch an sich binden möchten.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich glaube, Sie haben sich da wirklich eine schlechte Ausre­de ausgesucht, um nicht mitzustimmen. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.47


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

 


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