BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 144

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Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.33.5426. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Ar­beitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (2363/A und 2511 d.B. so­wie 9082/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen nunmehr zum 26. Punkt der Ta­gesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Pfister. Bitte um den Bericht.

 


15.34.06

Berichterstatter Rene Pfister: Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.34.35

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Werte Zuseher! Die in diesem Gesetz ent­haltenen Überbrückungsregelungen und das Überbrückungsentgelt für Bauarbeiter vor Pensionsantritt sind ausdrücklich begrüßenswert.

Leider gibt es aber, wo Licht ist, auch Schatten, und diesen finden wir in diesem Ge­setz in Form der massiven Verschlechterungen hinsichtlich der Gültigkeit des Urlaubs­anspruches: Aus den bisher zehn Jahren werden drei Jahre beziehungsweise dreiein­viertel Jahre, nach denen der Urlaub verfällt. Und deshalb können wir dieses Gesetz trotz der darin enthaltenen Übergangs- und Einschleifregelungen nicht mittragen.

Herr Bundesminister, ich habe meine Begründung für die Ablehnung dieses Gesetzes bewusst und ausdrücklich kurz gehalten, weil ich Ihnen möglichst wenig Gelegenheit geben möchte, mir das Wort im Mund umzudrehen.

Ich komme nicht umhin, Ihnen, Herr Bundesminister, Folgendes zu sagen: Sie haben mich in der letzten Sitzung in der Debatte anlässlich des Konjunkturpaketes und der Al­pine-Pleite aufgefordert, zu lesen, was ich verzapft hätte – also ich selbst in meiner Re­de. Das habe ich natürlich gemacht, denn Ihr Wunsch ist mir Befehl.

Aber ich würde Ihnen auch empfehlen, das zu lesen, denn Sie haben nämlich behaup­tet, ich hätte erklärt, dass die großen österreichischen Baufirmen nicht Österreich ge­hören. Sie haben weiters behauptet, ich hätte gesagt, dass die Firmen Hinteregger, Habau und Swietelsky Großkonzerne mit internationaler Beteiligung seien. – Ich stelle ausdrücklich fest: Ich habe keine dieser Behauptungen in meinen Ausführungen ge-


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