meinsam mit der Arbeitgeberseite – der Wirtschaftskammer mit dem ÖGB und natürlich auch der Arbeiterkammer – erfolgt, dass ihnen das zu verdanken ist.
Wir haben in diesem Zusammenhang berührende Schicksale, die ich in den Beratungen schon angeführt habe, in den einzelnen Institutionen nicht nur durch in Erzählungen gehört, sondern auch wirklich hautnah selbst erlebt. Deshalb ist es uns ein wirklich wichtiges Anliegen, diese Korrektur vorzunehmen. In diesem Fall hat sich die Hartnäckigkeit aller Gruppen ausgezahlt.
Ein weiterer Meilenstein ist in dieser Novelle enthalten: Die Krankenversicherungsträger müssen in Zukunft die Versicherten besser und rascher über den Ablauf der Leistungen und Alternativversicherungsleistungen informieren. Auch das hilft den Betroffenen in schwierigen Lebenssituationen und ist eine wichtige Verbesserung für die Kolleginnen und Kollegen in ganz Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)
15.31
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
15.31
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Zum 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 kann ich meine Ausführungen jetzt kurz halten, weil Kollege Pfister schon sehr viel erwähnt hat.
Zu Frau Cornelia Michalke noch einen Satz zur Pflege, dann können wir das vielleicht abschließen: Wenn man, wie du erwähnt hast, sozusagen selbst von diesem System profitiert und es auch lobt, dann wäre es doch wirklich angebracht, diesem Gesetz auch zuzustimmen. (Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.) Eben in Bezug auf deinen Vater und so weiter. Und da hätte ich gesagt, jetzt springe ich über meinen Schatten, denn das ist wirklich eine sehr gute Gesetzesvorlage.
Zum 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 ein paar Sätze. Man könnte, was die Änderungen anlangt, sicher eine halbe Stunde hier darüber reden – was ich nicht machen werde. (Heiterkeit. – Demonstrativer Beifall der Bundesrätin Mühlwerth.)
Die Krankenversicherungsträger sind, wie Kollege Pfister auch schon erwähnt hat, in Zukunft verpflichtet – und das ist ein wichtiger Punkt –, betroffene Personen bereits sechs Wochen, bevor das Krankengeld ausläuft, zu informieren.
Ein weiterer wichtiger Punkt für mich ist auch: Sozialversicherte, die sich in stationärer Behandlung befinden und bei denen das Krankengeld ausgeschöpft ist, haben in Zukunft bereits ab der Antragstellung auf eine Leistung der Pensionsversicherung einen Anspruch auf den Pensionsvorschuss. Das ist ein guter Schritt in Richtung verstärkter Bürgerservice.
Herr Minister, ich bin dir auch dankbar dafür, dass du im Nationalrat die Versicherungspflicht für behinderte Menschen angesprochen hast. Als ehrenamtlich Tätiger in diesem Bereich muss ich sagen, das ist etwas Wichtiges. Es geht tatsächlich auch darum, in einem intensiven Dialog mit den Ländern darüber zu beraten, welche Möglichkeiten man in Zukunft schaffen könnte, Menschen in geschützten Werkstätten wie der Volks- oder Lebenshilfe zum Beispiel, die dort arbeiten und auch leben, in diese Versicherungspflicht mit hineinzunehmen.
Herr Minister, ich denke, auch das ist eine sehr interessante Aufgabe für eine weitere Regierungsperiode. – Ich bedanke mich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.33
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
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