BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 153

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Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung:

Der Ausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer (den Vorsitz übernehmend): Danke für die Be­richterstattung.

Wortmeldungen liegen dazu keine vor.

Wünscht jemand das Wort? Herr Staatssekretär? (Staatssekretär Dr. Ostermayer: Dan­ke!) – Auch nicht.

Dann ist die Debatte, die nicht stattgefunden hat, beendet, und wir kommen zur Ab­stimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsge­setz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abge­gebenen Stimmen.

Ich stelle daher zunächst einmal die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist wieder die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Be­rücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

16.06.4929. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (2410 d.B. und 2496 d.B. sowie 9096/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen nun zum 29. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Blatnik. Bitte um den Bericht.

 


16.07.13

Berichterstatterin Ana Blatnik: Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Be­schluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen.

Der gegenständliche Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Deswegen komme ich gleich zur Antragstellung:

 


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