BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 152

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hunds­torfer. – Bitte.

 


16.02.16

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Zur Materie selber danke ich für die Zustimmung.

Zum Kollegen von der ÖVP möchte ich sagen, und das bitte jetzt nicht misszuverste­hen: Wir führen jetzt keine Biomasse-Debatte, aber ein Drittel der Biomasseanlagen sind bereits im Besitz von Finanzinstituten, von Private Equity Fonds. Das hat schon lange nichts mehr mit der Landwirtschaft zu tun. Das sollte man schon sehen. Die Landwirtschaft ist in Wahrheit auf Rückzug, aus vielen, vielen Gründen. (Ruf bei der ÖVP: Aber nicht in Österreich!)

O ja, Herr Kollege! Ich habe vorige Woche wieder eine niederösterreichische Abord­nung der Bioanlagenbetreiber bei mir gehabt, weil sie es teilweise nicht mehr schaffen, und, und, und.

Der langen Rede kurzer Sinn: Ich wollte diese Gelegenheit wahrnehmen, Ihnen einen wunderschönen Sommer zu wünschen. – Punkt eins.

Und weil mir Edgar Mayer schon zweimal sagte, ich solle ihm erhalten bleiben: Lieber Edgar, ich werde dir diesen Wunsch erfüllen, ich bleibe dir sicher erhalten. Und nach­dem es du auch schon willst, wird es auch der österreichische Wähler wollen. Demzu­folge bin ich ganz entspannt. (Heiterkeit und Beifall bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

16.03


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

16.04.0928. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz und das Bundesverfassungs­gesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wer­den (2241/A und 2573 d.B. sowie 9045/BR d.B. und 9084/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen zum 28. Punkt der Tagesordnung, und ich begrüße Herrn Staatssekretär Ostermayer ganz herzlich bei uns hier im Bun­desrat. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Bitte um den Bericht.

 


16.04.39

Berichterstatter Josef Saller: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Födera­lismus über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz und das Bundesver­fassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert werden.

 


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