BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 217

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Gesetz geändert werden (Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 – AdRÄG 2013) (2403 d.B. und 2458 d.B. sowie 9110/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Somit kommen wir zum 53. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um den Bericht.

 


19.58.28

Berichterstatter Stefan Schennach: Ich komme zur Erstattung des Berichtes des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Eingetra­gene Partnerschaft-Gesetz geändert werden, das sogenannte Adoptionsrechts-Ände­rungsgesetz 2013, das durch ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtsho­fes notwendig wurde.

Da der Bericht in schriftlicher Form vorliegt, komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte.

 


19.59.21

Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen und Zuhörerinnen und Zuhörer, falls noch welche vor den Fernsehgeräten sind! (Bundesrat Dönmez: Prime Time!) Es gibt mit Sicherheit noch ein paar Pensionisten, die ... (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – „Vorarlberg heute“ ist schon vorbei, Edgar Mayer, es könnte also sein, dass wir noch ein paar Zuhörer haben.

Im Zusammenhang mit diesem Adoptionsrechts-Änderungsgesetz möchte ich eine kur­ze Erinnerungsphase einleiten an jene Zeit, als wir hier in diesem Hause das Thema der Eingetragenen Partnerschaft diskutiert haben. Das war damals schon eine recht kontroversielle Diskussion, und wir haben damals auch eine namentliche Abstimmung zu dem Gesetz verlangt, was wir natürlich auch heute tun werden. Ich kann mich noch sehr gut erinnern – ich gehe davon aus, dass Sie das auch alle können – an die Hal­tung der ÖVP, als wir darauf aufmerksam gemacht haben, zugegebenermaßen in Zwi­schenrufen, dass bereits eine entsprechende Klage – damals schon – in der Pipeline ist.

Die Zwischenrufe vonseiten der ÖVP haben dahin gehend gelautet: Okay, bis hierher, aber nie werden wir einer Adoption zustimmen! Für den Fall, dass Sie sich nicht mehr daran erinnern können: Das ist nachlesbar in den Stenographischen Protokollen, weil dort dankenswerterweise  (Bundesrat Schreuder: Man kann auch klüger werden!) – Ich habe jetzt eigentlich gar nicht mit Ihnen geredet, aber das spielt keine Rolle. (Ruf bei der ÖVP: Das war ein Zwischenruf! – Bundesrat Schreuder: Ich weiß genau, was jetzt kommt!) Nein, Sie wissen gar nichts – obwohl Sie so hellseherische Fähigkeiten haben.

Es ist jetzt wirklich schade, Herr Kollege Schreuder, dass ich meinen Spiegel verges­sen habe. Ich wollte nämlich eigentlich hier stehen und Ihnen den Spiegel vorhalten, damit Sie selbst mitverfolgen können, wie Sie sich verändern, wie Sie sich äußerlich verändern, wenn Sie meinen, einem anderen irgendetwas vorwerfen zu müssen. Viel­leicht würden Sie sich dann eher zurückhalten, wenn Sie sich selbst im Spiegel beob­achten könnten. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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