BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 234

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wie vor in prekären Arbeitsverhältnissen arbeiten müssen, wie auch eine Studie, die das Kulturministerium in Auftrag gegeben hat, gezeigt hat.

In dieser Legislaturperiode wurde mehrmals vonseiten der Bundesregierung verspro­chen, dass ein modernes, zeitgemäßes Urheberrecht kommt. Es kam nicht. Heute, bei dieser Novelle, wäre die Gelegenheit dazu gewesen, ein zeitgemäßes, modernes Ur­heberrecht zu schaffen. Das ist verabsäumt worden. Wir bedauern das sehr. Es wird uns deswegen sicher weiterhin beschäftigen. Aber dieser Form, so wie das heute ge­löst ist, können wir wirklich nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.06


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Fetik. – Bitte.

 


21.06.47

Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Bevor ich in die inhalt­liche Debatte zu dem vorliegenden Antrag betreffend die Urheberrechts-Novelle 2013 einsteige, möchte ich als neue Bundesrätin eine persönliche Anmerkung machen.

In der Vorbereitung meines Redebeitrages wäre ich nie, aus Respekt vor Ihrer Rolle, vor Ihrer Person, auf die Idee gekommen, meine Rede mit dem kleinen I zu machen. Umso mehr ist meine Verwunderung groß – und ich möchte Sie bitten, Herr Minister, das als Anmerkung für die Frau Ministerin mitzunehmen –, dass der Gesetzestext of­fenbar nicht gegendert worden ist (Bundesrätin Mühlwerth: Gott sei Dank!), obwohl das im Jahr 2013 eigentlich für uns alle selbstverständlicher Qualitätsstandard sein muss. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Außerdem ist die wichtige Regelungszielgruppe, nämlich die freischaffenden Künstle­rinnen und Künstler sowie die Musikerinnen und Musiker, für die diese Novelle von gro­ßer Bedeutung ist, mehrheitlich weiblich.

Inhaltlich sehe ich das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz im Spannungsfeld sehr, sehr unterschiedlicher Interessen, nämlich jener der Künstle­rinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker sowie Urheberinnen und Urheber zu je­nen der Konsumentinnen und Konsumenten.

Nun gibt es wohl das Sprichwort: Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die nie­mand kann, aber dennoch ist es wichtig, sich künftig noch umfassend und in ausführ­licher Diskussion mit den verschiedenen Ausgangsvoraussetzungen der aktuellen Rechtssprechung zu beschäftigen, um nach einer möglichst gerechten Lösung für alle Betroffenen zu suchen.

Es gibt auch wesentliche technische Entwicklungen und auch gravierende Änderungen im Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten – das haben meine Vorredner auch schon angesprochen –, die Berücksichtigung finden müssen und nach neuen Lö­sungsansätzen verlangen.

Die vorliegende Novelle beschäftigt sich allerdings im Wesentlichen, wie schon ange­sprochen, nur mit der fristenkonform bis 1.11. notwendigen Umsetzung einer EU-Richt­linie, die unter anderem die Ausweitung der Schutzdauer der Rechte der Tonträgerher­steller und ausübenden KünstlerInnen von 50 Jahre auf 70 Jahre vorsieht. Der Geset­zesvorschlag sieht auch vor – allerdings ohne zwingende Vorgabe der EU-Richtlinie –, dass diese Verlängerung der Schutzdauer weder eine Erhöhung der Vergütung noch eine Änderung in der Verteilung der Einnahmen aus den Vergütungen rechtfertigt.

Ein Paket von vielen Forderungen zum Urheberrecht steht noch aus und wird uns in der nächsten Legislaturperiode weiter beschäftigen. Ich nenne zum Beispiel die Weiter-


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