der Volksanwaltschaft ganz besonders intensiv und in ganz besonders positiver Weise auseinander.
Ich möchte jetzt noch einen ganz speziellen Dank an Frau Volksanwältin Gertrude Brinek richten, denn Frau Gertrude Brinek hat etwas getan, was wir hier im Bundesrat schon länger diskutieren: Gertrude Brinek hat jetzt ein Buch über Kinderrechte veröffentlicht. Über Kinderrechte wird europaweit diskutiert. Es gibt ja in Europa eine Kinderrechtsbeauftragte. Und die verschiedenen Parlamente werden zum Beispiel von der Kinderrechtsbeauftragten in Europa, vom Europarat aufgefordert, einen eigenen Ausschuss für Kinderrechte einzurichten, denn Kinder haben vom Beginn des Lebens an losgelöst von der Familie ihre eigenen Rechte.
Frau Brinek hat nun mit „Junge Menschen und ihre Rechte“ ein Buch über Kinderrechte vorgelegt. Vielleicht hilft uns dieses Buch auf dem Weg hin zu der Entscheidung, dass Österreich, auch der österreichische Bundesrat, nach Deutschland, nach Italien einen Quantensprung in der Betrachtung von Kindern und deren Rechten schafft und einen eigenen Kinderrechteausschuss installiert, wie das zum Beispiel in Italien und in Deutschland bereits der Fall ist. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
9.29
Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.
9.30
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Volksanwältin! Geschätzte Volksanwälte! Ich freue mich auch über die Vollversammlung der VolksanwältInnen. Wir sind jetzt sozusagen beschlussfähig. Es ist für uns Bundesrätinnen und Bundesräte eine besondere Ehre, dass Sie heute – so wie immer, muss man sagen – vollzählig bei uns sind und uns in dieser wichtigen Debatte unterstützen.
Professor Schennach, mein Vorredner, hat ja schon darauf hingewiesen, dass die Volksanwaltschaft mit ihren Aufgabenstellungen sozusagen als Anlaufstelle, manchmal auch als letzte Möglichkeit besteht, um sich bei einem Versagen der Gesetzgebung Gehör zu verschaffen. Sie ist daher eine nicht mehr wegzudenkende Einrichtung in unserem Staatsgefüge.
Kollege Schennach hat auch schon ausgeführt, dass sich im Jahr 2012 15 600 Menschen mit ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft gewandt haben. Das bedeutet, dass die Volksanwaltschaft im Schnitt mit 63 Beschwerden pro Arbeitstag kontaktiert wurde. Er hat von nachdenklich gesprochen – ja, es macht nachdenklich, aber eigentlich ist das unglaublich, wenn man bedenkt, welch hoch entwickeltes Rechtssystem Österreich hat.
Wenn Professor Schennach redet, ist vieles gesagt, aber nicht alles, deshalb kann ich es mir ersparen, den Rest der Statistik zu bringen. Danke, Herr Professor, für die wirklich umfassenden Ausführungen.
Seit Juli 2012 ist ja auf Grundlage des OPCAT-Durchführungsgesetzes der Volksanwaltschaft auch die Aufgabe übertragen, den präventiven Menschenrechtsschutz in Österreich auf eine neue, breite Basis zu stellen. Die Prüfkompetenz wurde mit diesem Zeitpunkt auch auf öffentliche und private Einrichtungen ausgeweitet, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommen kann oder kommt. Dieser Prüfauftrag bedeutet, dass insgesamt mehr als 4 000 öffentliche und private Einrichtungen zu kontrollieren sind. Und in diesen paar Monaten, also in den letzten sechs Monaten des Jahres 2012, haben sich schon 133 Geschäftsfälle aus diesem Auftrag ergeben.
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