In diesem Sinne noch allen Mitarbeitern des Ministeriums ein Dankeschön für den umfassenden Bericht und dir, Herr Minister, ein Dankeschön für deine Arbeit in den vergangenen Jahren und auch in der Zukunft. (Beifall bei der ÖVP.)
13.12
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lampel. – Bitte.
13.12
Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Es wurden ja von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern bereits sehr viele Aspekte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft angeführt.
Die Aufgaben in der Landwirtschaft sind heutzutage sehr vielfältig, sie reichen von der Produktion von hochwertigen Nahrungsmitteln, der Produktion von Futtermitteln, über die Wahrnehmung überregionaler gesellschaftlicher Aufgaben – wie zum Beispiel der Erhaltung der Kulturlandschaft oder der Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen von Boden und Wasser – bis hin zur Erzeugung von Rohstoffen für die Industrie oder für die Produktion von erneuerbaren Energie. Wobei sicherlich hinkünftig – und es wurde vorher schon bereits gesagt – die ständig steigende Nachfrage nach Lebensmitteln und Rohstoffen ebenso wie die Auswirkungen des Klimawandels eine besondere, zusätzliche Herausforderung für die Landwirtschaft sein werden.
Daher war sicherlich das Jahr 2013 für die europäische Landwirtschaft ein sehr wichtiges Jahr, ein Jahr, in dem die nahe Zukunft der Agrarpolitik entschieden wurde. 2013 wurde nach umfangreichen Diskussionen eine Einigung zur Gemeinsamen Agrarpolitik der nächsten zehn Jahre, von 2014 bis 2020, erzielt. In dieser für diesen Zeitraum gemeinsam beschlossenen Agrarpolitik gibt es wieder zwei Säulen, und ich möchte zu diesem Modell einige Anmerkungen machen.
In Säule 1 finde ich es positiv, dass auch ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt wurden, so werden 30 Prozent der Direktzahlungen ausschließlich für ökologische Leistungen in der Landwirtschaft gewährt. Der Direktzahlungsbetrag für Betriebe, der größer als 150 000 € ist, kann zwar um 5 Prozent gekürzt werden, aber eine Deckelung gibt es leider nicht. Manche Umstellungen erfolgen erst in Schritten bis 2019.
Die Säule 2 der Gemeinsamen Agrarpolitik ist die ländliche Entwicklung, das ist jener Bereich, der für Österreich besonders wichtig ist. Daher ist es besonders notwendig, dass die finanziellen Mittel in Säule 2 entsprechend hoch gestaltet werden, denn hier profitieren die Klein- und Mittelbetriebe, die kleinbäuerlichen Betriebe. Und vielleicht gibt es noch die eine oder andere prozentuelle Verschiebung von Säule 1 zur Säule 2, was ja möglich ist. In Säule 2 geht es um die Wettbewerbsfähigkeit, um die Verbesserung der Umwelt- und Kulturlandschaft – wie die Förderung der Berggebiete –, um Agrar-Umweltmaßnahmen oder um Lebensqualität – wie Dorferneuerung oder Förderung des Fremdenverkehrs.
Im Jahre 2014 ist es ja nicht möglich, die Gemeinsame Agrarpolitik komplett in Kraft zu setzen, das wird erst mit 1. Jänner 2015 erfolgen. Daher ist das Jahr 2014 für die Landwirtschaft ein Übergangsjahr, wird auch als agrarisches Übergangsjahr bezeichnet. Es gibt verschiedene Übergangsmaßnahmen, wie zum Beispiel, dass in der ländlichen Entwicklung für laufende Projekte bereits Geldmittel aus der Finanzzuteilung 2014 bis 2020 beansprucht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die GAP 2014 ist eine Reform, aber der große Wurf ist in Wirklichkeit nicht gelungen – für noch mehr Umweltschutz, eine noch bessere Verteilung, eine sozial gerechte Verteilung der Fördergelder in der Landwirtschaft, wo Arbeitsaufwand, Qualität und besondere Umweltleistungen noch stärker berücksichtigt
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