BundesratStenographisches Protokoll824. Sitzung / Seite 134

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eigentlich genau auskennen. Unabhängig davon sitzt er heute ja auch als Nationalrats­abgeordneter und als Klubobmann und als Staatssekretär hier. (Ruf bei der SPÖ: Sie verstehen das System nicht!) – Oh ja, ich verstehe das System schon. Aber es ist ja ein Novum, und das wollte ich damit zum Ausdruck bringen, dass ein Nationalratsab­geordneter oder ein Klubobmann auch hier im Bundesrat sitzt. Das ist ja etwas Schö­nes, darüber freuen wir uns auch sehr.

Der Punkt ist der: Es gab im Jahr 2010 eine Anzeige, in der der dringende Verdacht geäußert wurde, dass es im Zuge der Abrechnungen der Bank Austria Worldwide Fund Management zu Unregelmäßigkeiten bei der Steuerbezahlung gekommen ist. Wir be­gehren heute im Zuge unserer Dringlichen Anfrage hier einerseits Aufklärung darüber, ob dieser Anzeige nachgegangen wurde, und andererseits begehren wir heute Aufklä­rung darüber, wie in Zukunft mit solchen Dingen umgegangen wird. Die Anfrage selbst ist auf der Homepage des Parlaments abrufbar, und all jene, die es interessiert, kön­nen ja die Fragen dann selbstverständlich nachlesen.

Bei der SPÖ, muss ich leider Gottes sagen, manifestiert sich halt immer wieder – und es hat sich auch in diesem Fall gezeigt –, dass hier auf der einen Seite Unruhe herrscht (Bundesrat Füller: Welche Unruhe? Ich spüre keine Unruhe!) und man auf der anderen Seite bass erstaunt ist. Bei Ihnen ist halt leider Gottes das Problem, die Theorie ist Marx – und die Praxis in diesem Fall Madoff. Das ist genau der Punkt, und mit dem müssen Sie endlich aufhören. Und wir werden das selbstverständlich auch auf Wiener Ebene, auf Ebene des Wiener Landtages und auf Ebene des Wiener Gemein­derates thematisieren. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

15.35


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr Staatssekretär Mag. Schieder zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


15.35.23

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Um das klarzustellen: Ich bin ausschließlich in Vertretung der Frau Bundesministerin für Finanzen hier, an die sich diese Dringliche Anfrage gerichtet hat, und in der parlamentarischen Vertretung darf ich Ihnen jetzt auch die Antworten auf Ihre Fragen geben. – Es freut mich ja, dass Sie sich freuen, dass ich da bin. Das ist ja schön. Diese Freude hätte ich Ihnen einfa­cher auch machen können und vor allem auch sicherer. Aber nichtsdestotrotz, mich freut es auch, weil ich erstens gerne im Bundesrat bin und das höchstwahrscheinlich auch mein letzter Besuch im Bundesrat in dieser Funktion sein wird. Daher hat alles eine gute und eine andere Seite.

Bevor ich auf die Fragen eingehe: Demokratie lebt von Transparenz, und daher ist es selbstverständlich, dass die Regierung und ein Regierungsmitglied oder ein Ministe­rium zu allen Fragen Auskunft gibt, wenn aufgrund der Rechte des Parlaments – egal, welcher Kammer des Parlaments – Fragen gestellt werden und das sogenannte Inter­pellationsrecht angewandt wird.

Es gibt aber auf der anderen Seite auch – und das wird klar, wenn man die Fragen im Detail durchschaut – eine sehr intensive und mitunter auch nicht ganz leichte Abwä­gungsfrage, was natürlich auch das persönliche Recht des Einzelnen auf Integrität der Privatsphäre, auf Datenschutz und alle diese Fragen betrifft. Das möchte ich deshalb vorausschicken, weil es nicht sein darf, dass personenbezogene Informationen in der Öffentlichkeit breitgetreten werden oder Personen auch nur in die Nähe eines Sach­verhalts gebracht werden, welcher ihre Integrität gefährdet, weshalb es auch weder der Verwaltung noch der Politik obliegt, solch schützenswerte Daten und Informationen preiszugeben. Und sinnvollerweise stehen diese Informationen der Politik auch gar


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