BundesratStenographisches Protokoll826. Sitzung / Seite 45

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länder hier vor dem Hohen Haus erlebt haben, hat man doch eingesehen, dass offensichtlich nicht mehr drinnen war.

Ich glaube, dieser Kompromiss hat gute Seiten, zum Beispiel was eben die höhere Anhebung der Ansätze bei den niedrigen Gehaltsstufen im Vergleich zu den hohen Gehaltsstufen betrifft. Ich denke, das ist ein wichtiges Zeichen für den öffentlichen Dienst, ja generell. Allerdings hat der ganze Kompromiss nicht wirklich eine strukturelle Wirkung. Es wird aber notwendig sein, zu einer grundsätzlicheren Neuregelung des Dienstrechtes zu kommen: mit höheren Einstiegsgehältern, mit einer flacheren Verdienstkurve. Das braucht eben auch die Zusammenarbeit mit den Ländern, um eine einheitlichere Regelung zu erreichen, auch über die Länder, über die Magistrate und so weiter hinweg.

Es wird eben auch notwendig sein, die Aufgaben des öffentlichen Dienstes genau zu durchleuchten. Es war auch das Bestreben der grünen Fraktion, bei der Verhandlung dieses Gesetzes noch einmal für ein modernes LehrerInnen-Dienst- und Besoldungs­recht zu kämpfen, wo man sich mit den Gewerkschaften doch massiv angelegt hat. Es ist aber leider nicht gelungen, diese unselige Stundendiskussion dorthin zu bringen, dass man über Jahresarbeitszeiten bei den LehrerInnen spricht und so zu einem sehr viel moderneren Dienst- und Besoldungsrecht in diesem Bereich kommt oder es diese Möglichkeit gäbe. Also es gibt auch durchaus, bei aller Kritik vonseiten der Opposition, sehr konkrete Vorschläge, die von der Opposition kommen und die wir versuchen, auch hier einzubringen.

Wir hoffen, dass es gelingt, den öffentlichen Dienst attraktiv zu halten und auch weiter zu ermöglichen, dass auch junge Mitarbeiter eingestellt werden, dass also auch dafür Mittel frei werden, um eine Vergreisung des öffentlichen Dienstes hintanzuhalten. Wir denken, dass es durchaus wichtig ist, den öffentlichen Dienst attraktiv zu halten. Das ist eben nicht nur eine Sache der Gehaltsabschlüsse, aber sicherlich auch, denn das Land braucht einen effektiven, einsatzfreudigen öffentlichen Dienst. Es wird gute Arbeit geleistet in vielen Bereichen, in den meisten Bereichen, und das soll sich natürlich auch in einer entsprechenden Entlohnung ausdrücken.

Also es muss gelingen, die besten Köpfe für Ärzte, für den öffentlichen Dienst und so weiter zu gewinnen, um dieses Land auch im besten Sinne fortzuentwickeln. Wir werden diesem Kompromiss zustimmen. (Beifall bei den Grünen, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Todt.)

15.35


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Grimling. – Bitte.

 


15.35.21

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ich möchte zwei Seiten ansprechen: die sachliche und die persönliche. Die vorliegenden Gesetzentwürfe regeln den zwischen der Bundesregierung und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, gemeint GÖD und Gemeindebedienstete, für die Jahre 2014 und 2015 vereinbarten Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst.

Demnach werden die Gehälter der BeamtInnen und Vertragsbediensteten des Bundes einschließlich der Landeslehrer ab 1. März 2014 um 1,4 Prozent plus einem Fixbetrag von 14,5 € angehoben. Das entspricht einer Gehaltserhöhung zwischen 1,55 Prozent für die höchsten und 2,41 Prozent für die niedrigsten Einkommen. Ab März 2015 wer­den sie um die Inflationsrate plus einem Aufschlag von 0,1 Prozent erhöht. Für die


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