BundesratStenographisches Protokoll826. Sitzung / Seite 51

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Wir sind EU-Schlusslicht bei der Rate der 16-Jährigen, die rauchen. Ein Viertel der 16-Jährigen raucht, insbesondere auch viele Mädchen und Frauen. Es ist einfach Tat­sache, dass die Zahlen sinken, wenn das Rauchen in der Gastronomie wirklich verboten ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Nicht nur sind dadurch weniger Menschen als Passivraucher exponiert, sondern es wird auch unterm Strich deutlich weniger geraucht.

Wir glauben, dass das gesundheitspolitisch das wichtigere Zeichen wäre, als das hier so augenzwinkernd und irgendwie wieder authentisch zu interpretieren. Das löst das Problem nicht. Es verschärft das Problem, es verschleppt das Problem, löst es aber in keiner Weise und wird den Anforderungen, die es aus der Gesundheitspolitik dazu gibt, keinesfalls gerecht.

Es ist international in vielen Staaten möglich. Warum es bei uns nicht möglich ist, das erschließt sich uns nicht. Wir lehnen diese Interpretation ab. (Beifall bei den Grünen.)

15.58


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Köberl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.58.43

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie meine Vorrednerin schon gesagt hat, handelt es sich um eine Klarstellung zum Tabakgesetz. Und diese Klarstellung ist keine gesundheitspolitische Frage, sondern eine Präzisierung des im Jahre 2008 beschlossenen Nichtraucherschutzes.

Im Jahre 2008 hat der Gesetzgeber mit großer Mehrheit dieses Gesetz, wie ich gelesen habe, nach langen kontroversen Diskussionen beschlossen. Wille und Ziel waren es damals, die Gäste eines Lokals vor den Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen.

Wenn wir das jetzt präzisieren, denke ich, kann es keine Gesundheitsgefährdung sein, wenn man beim WC-Gehen durch die Raucherzone schreiten muss. Unsere Wirte haben 96 Millionen € in diese Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen investiert. Ich denke, sie würden jetzt bestraft werden, obwohl sie im Vertrauen auf die Rechtslage und im Einklang mit den behördlichen Auflagen diese baulichen Investitio­nen getätigt haben.

Gerade in letzter Zeit habe ich sehr bewusst bei Lokalbesuchen darauf geachtet – und musste feststellen, dass in sehr vielen Lokalen keine Möglichkeit gegeben ist oder nur mit sehr hohem Kostenaufwand, dass man beim Gang zum WC nicht durch den Raucherraum durchgehen muss.

Obwohl ich selber Nichtraucherin bin, nie geraucht habe – und man mir daher nicht vorwerfen kann, dass ich eine Vertreterin der Raucherlobby bin – und auch keine Trafik und kein Gasthaus besitze, bin ich schon der Meinung, dass sich die Menschen auf Gesetze, die wir beschließen, verlassen können müssen. Wir haben auch den Auftrag, darauf zu achten, dass, wenn Gesetze durch andere Interpretationen ins Gegenteil verkehrt werden, diese durch eine authentische Interpretation korrigiert werden. Dies werden wir mit dem heutigen Beschluss tun. Ich sehe auch hierin keine Aufweichung oder einen Rückschritt, wie sehr oft behauptet wird, sondern einfach eine genaue Interpretation. Und diese Möglichkeit steht dem Gesetzgeber zu. (Vizepräsidentin Mag. Kurz übernimmt den Vorsitz.)

Obwohl dieser heutige Beschluss unabhängig von einem Rauchverbot diskutiert wer­den sollte, ist eine Diskussion darüber natürlich jetzt wieder voll entflammt. Liebe


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