BundesratStenographisches Protokoll826. Sitzung / Seite 64

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Ich möchte noch etwas zu meiner Vorrednerin Ingrid Winkler sagen: Sie hat gesagt, dass das Vorzugsstimmensystem keine Hürde für die Frauen ist. Ich möchte das betonen, weil es von uns allen – von den Wählern und Wählerinnen – abhängt, ob wir Männern und Frauen unsere Vorzugsstimme geben. Wir haben gut qualifizierte Män­ner und Frauen. Ich würde euch einfach darum bitten, dass ihr Männern und Frauen die Chance gebt, mittels Vorzugsstimme vorgereiht zu werden. Es hängt von uns ab. Deswegen noch einmal: Ich appelliere, Männern und Frauen diese Vorzugsstimme zu geben!

(Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.)

Danke! Hvala lepa! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

16.47


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Brandstetter. – Bitte.

 


16.47.22

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Meine Damen und Herren Bundesräte! Nur zur endgültigen Klarstellung meiner Rolle: Ich bin der Bundesminister für Justiz und vertrete heute die Frau Bundesminis­terin für Inneres, die derzeit nicht in Wien sein kann.

Aber es trifft sich vielleicht ganz gut, weil ich eine kurze Bemerkung machen möchte, die meinen Fachbereich, meinen Kompetenzbereich durchaus tangiert. Es ist vom ersten Debattenredner erwähnt worden, dass es eben so Negativbeispiele für Wahlmanipulationen aus Bulgarien gäbe. Nun, es liegt mir völlig fern und steht mir auch nicht zu, die österreichische Rechtsordnung diesbezüglich mit der bulgarischen zu vergleichen.

Aber eines möchte ich dazu schon festhalten: Die theoretische Möglichkeit von Mani­pulationen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen ist kein Spezifikum der Briefwahl. Das gibt es natürlich immer wieder. Ich möchte Ihnen aber sagen, dass es in Österreich dagegen durchaus sehr scharfe Straftatbestände gibt. Wir haben auch im europäischen Vergleich sehr scharfe gerichtlich strafbare Tatbestände.

Das sind Straftatbestände, die auch wirken. Wir haben nicht viele Fälle, aber wenn es Fälle gibt, werden sie auch streng geahndet. Diese Straftatbestände wirken vor allem auch präventiv. Meiner Erfahrung nach und aufgrund dieser Tatsache kann man sich meines Erachtens durchaus etwas Optimismus und Großzügigkeit bei der Briefwahl leisten.

Wir stehen mit dieser Regelung auch im europäischen Vergleich nicht etwa unge­wöhnlich oder gar auffällig da. Das wollte ich nur dazu gesagt haben. Man muss auch immer dazu denken, dass wir eben Straftatbestände haben, die wirklich greifen, die entsprechend scharf sind, um von vornherein zu verhindern, dass es zu Manipu­lationen kommen könnte. Ich glaube das nicht.

Danke dafür, dass Sie mir Ihre Aufmerksamkeit geschenkt haben. Ich habe mir ge­dacht, wenn ich schon bei Ihnen sein darf, dann möchte ich auch ein bisschen etwas sagen, wenn es passt. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

16.49


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

 


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