Präsident Michael Lampel: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 unter einem durchzuführen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Michael Lampel: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Schulnoten, andere sozialistische „Bildungsphantasien“ und das Datensicherheitsdesaster im bifie an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.
Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2014 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz (23 d.B. und 34 d.B. sowie 9143/BR d.B.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (35 d.B. sowie 9144/BR d.B.)
Präsident Michael Lampel: Wir gehen in die Tagesordnung ein und kommen zum 1. und 2. Punkt der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu diesen beiden Punkten ist Herr Bundesrat Mag. Jachs. Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Mag. Christian Jachs: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2014 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz.
Weiters bringe ich Ihnen den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2014 über ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird.
Beide Berichte liegen Ihnen vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung beantragt, gegen beide Beschlüsse des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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