Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Michael Lampel: Weiters ist ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten Sebastian Kurz von 26. bis 28. Feber 2014 in Serbien und Kosovo bei gleichzeitiger Beauftragung des Bundesministers für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter mit seiner Vertretung eingelangt.
Eingelangt sind die nachstehend genannten Berichte, die wie folgt den Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen wurden:
Jahresvorschau des BMVIT 2014 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des Operativen Jahresprogramms des Rates – zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie;
Bericht des Bundesministeriums für Inneres an das österreichische Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2014, Achtzehnmonatsprogramm des irischen, litauischen und griechischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union – zugewiesen dem Ausschuss für innere Angelegenheiten;
EU-Jahresvorschau des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 2014 – zugewiesen dem Umweltausschuss;
Jahresvorschau des Bundesministeriums für Justiz auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2014 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des irischen, litauischen und griechischen Ratsvorsitzes – zugewiesen dem Justizausschuss;
EU-Jahresvorschau 2014 des Bundesministeriums für Finanzen – zugewiesen dem Finanzausschuss.
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Michael Lampel: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.
Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag einverstanden sind, bei den gegenständlichen Ausschussberichten von der 24-stündigen Aufliegefrist Abstand zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
*****
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite