BundesratStenographisches Protokoll827. Sitzung / Seite 37

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich freue mich daher über diese Stufe, über diese klassische Fakultät. Es fehlt uns nur noch eine Fakultät in Linz, das ist die geisteswissenschaftliche, die wir auch sehr wertschätzen, und ich bin sicher, dass diese um eine Spur leichter aufzubauen sein wird.

Fakultät kommt aus dem Lateinischen, Frau Kollegin Reiter, von „facultas“ – die Befähigung, das Talent. Der griechische Begriff „dynamis“ – die Kraft, das Talent – ist das Äquivalent zu „facultas“. Ich wünsche uns allen – nicht nur bei dieser Abstimmung, sondern auch danach, bei der Umsetzung des Projektes – und den Studentinnen und Studenten jene Dynamik, die dazu führen wird, dass nicht nur Linz, sondern ganz Oberösterreich und auch andere Gebiete in den Bundesländern davon profitieren, dass man in Linz gut Medizin lernen kann. – Ich danke für Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der FPÖ.)

14.34


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Reich. – Bitte.

 


14.34.18

Bundesrätin Elisabeth Reich (SPÖ, Oberösterreich): Geschätztes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Werter Herr Rektor! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! „Linzer Medizin-Fakultät nimmt im Parlament die letzte Hürde“, so titelten die „Oberösterreichischen Nachrichten“ gestern, und dieser Zeitpunkt des Überwindens der letzten Hürde ist jetzt und heute hier.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bund und Land Oberösterreich regeln hiermit die gemeinsame Finanzierung von Errichtung und Betrieb einer medizinischen Fakultät sowie der Einrichtung eines Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz.

Eine Regierungsvorlage über den Abschluss der entsprechenden Artikel-15a-Verein­barung wurde bereits am Ende der vergangenen Gesetzgebungsperiode dem National­rat übermittelt. Da sie nicht mehr beschlossen werden konnte, wurde sie nun noch einmal vorgelegt.

Diese Vereinbarung regelt die rechtlichen und budgetären Aufgaben des Bundes und die organisatorische und finanzielle Beteiligung des Landes Oberösterreich bei diesem Projekt. Dabei verpflichtet sich der Bund zur Schaffung der gesetzlichen Vorausset­zung für die Errichtung der neuen Fakultät in Linz und legt einen Budgetpfad dazu vor.

Laut diesen Planungen wird der Bund ab 2014 bis zum projektierten Vollausbau 2027/2028 einen jährlich steigenden Betrag für Personalkosten, Infrastruktur und lau­fende Sachkosten übernehmen. Beginnend mit 2,7 Millionen € für 2014 wird diese Kostenübernahme durch den Bund im Jahr der Vollausbauphase ungefähr 58 Millionen erreichen. Für Neu-, Ergänzungs- und Umbauten samt Ersteinrichtung kommen in der Gründungsphase das Land Oberösterreich und seine Gemeinden auf. Zusätzlich hat man auch ein transparentes Modell für die Regelung des klinischen Mehraufwands gefunden, das laut Wissenschaftsminister Mitterlehner Vorbildwirkung auch für andere Universitäten haben kann.

Durch die vorliegende Vereinbarung erfolgt eine Einbindung des Landes Oberöster­reich in die Anschubfinanzierung der Medizinischen Fakultät an der Universität Linz und eine Stärkung von Kooperationen zwischen Universitäten.

Das Studium der Humanmedizin an der Universität Linz soll im Studienjahr 2014/2015 beginnen – das haben wir schon gehört – und schrittweise aufgebaut werden. Die Zahl der StudienanfängerInnen wird zunächst jeweils 60 pro Jahr betragen, mit jedem zweiten der darauf folgenden Studienjahre um jeweils 60 ansteigen und im Endausbau 300 erreichen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite