BundesratStenographisches Protokoll827. Sitzung / Seite 121

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Das ist sehr interessant, lässt aber den Verdacht durchaus zu, dass es sich hier um eine Form der Anlassgesetzgebung handelt – und böse Stimmen sagen ja, dass es sich dabei auch darum handeln soll, dass der Semmering-Basistunnel sonst mit einem Baustopp bedroht werden würde. Es liegt also der Verdacht nahe, dass es sich bei dieser Novelle um eine „Lex Pröll“ handelt.

Die Freiheitlichen werden hier nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.13


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nachholen darf ich noch, dass ich zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt Herrn Bundesminister Andrä Rupprechter sehr herzlich bei uns begrüßen darf. Herzlich willkommen, Herr Minister! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Köck. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.14.02

Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Beim vorliegenden Gesetz geht es um die Angleichung an ein Gesetz, wie es für hoch­rangigen Straßenbau bereits besteht. Die gleichen Regelungen sollen jetzt auch für hochrangige Bahnverbindungen gelten – schon deshalb kann es eigentlich keine „Lex Pröll“ sein.

Es hat Änderungen im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit gegeben, und eine An­gleichung ist daher notwendig. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Umweltsenat als Rechtsmittelinstanz für Umweltverträglichkeitsprüfungen abgelöst.

In diesem Gesetz geht es vor allem darum, wie mit den Vorhaben umgegangen wird, die bereits vor dem 31. Dezember 2012 eingereicht wurden und bei denen nach geltender Rechtslage bis 31. Dezember 2013 kein ordentliches Rechtsmittel zulässig gewesen wäre. Da soll jetzt ein Rechtsmittel gegen diese Vorhaben keine aufschie­bende Wirkung haben. Das heißt, vorher war ein Rechtsmittel nicht zulässig, jetzt hat es keine aufschiebende Wirkung. Das Bundesverwaltungsgericht kann aber eine derartige aufschiebende Wirkung beschließen. – Man kann also nicht von verschlech­terten Bürgerrechten sprechen.

Natürlich sollten die Rechte des Einzelnen so weit wie möglich geschützt werden, aber manchmal ist es auch notwendig, die Gesellschaft vor dem Einzelnen zu schützen. In meiner Gemeinde gab es einen Bauakt, der 25 Jahre lang lief. Gelöst wurde er erst durch den Tod des Berufungsführers. In diesen 25 Jahren gab es alle möglichen juris­tischen Winkelzüge; der Gemeinderat wurde 25 Jahre lang beschäftigt, die Landes­regierung, der Verwaltungsgerichtshof, Unmengen von Juristen. Irrsinnige Kosten sind angehäuft worden, und die Anrainer mussten großes Leid ertragen. – Letzten Endes ging es dabei um etwas ganz anderes als um das Bauprojekt selbst. Der Rechts­nachfolger des Berufungsführers hat alle Prozesse sofort eingestellt und damit diese Sisyphusarbeit beendet.

Solche Machenschaften könnten auch derart wichtige Dinge wie die Umsetzung des hochrangigen Bahnnetzes im Südosten Österreichs langfristig stilllegen, daher ist diese Anpassung notwendig. Diese Umsetzung ist wahrscheinlich sehr wichtig. Österreich ist zwar jetzt schon am dritten Platz in der Ausnutzung des öffentlichen Verkehrs hinter Schweiz und Tschechien. Wir müssen aber trotzdem weiter daran arbeiten, diese Möglichkeiten im öffentlichen Verkehr zu erweitern und attraktiver zu machen.

Gibt es jetzt von Wien westwärts gute Anbindungen durch die Bahn, so sollte es bald auch in den südlichen Raum wie in viele andere Räume Österreichs eine gute Anbindung geben. Ziel ist es, Flugkilometer zu reduzieren, Autofahrten zu reduzieren,


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