BundesratStenographisches Protokoll827. Sitzung / Seite 128

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Die Übergangsbestimmungen der jüngsten Novelle zum Umweltverträglichkeits­prü-fungs­gesetz 2000 enthalten eine aufschiebende Wirkung – wie wir heute schon gehört haben – von Rechtsmitteln gegen Bescheide in Verfahren gegen die Genehmigung von Bundesstraßen. Sie ist mit dem Genehmigungsverfahren 2012 eingeleitet worden. Die dort angeführte Regelung über die aufschiebende Wirkung in Verfahren, die vor dem 31. Dezember 2012 eingeleitet worden sind und gegen die nach der geltenden Rechtslage kein ordentliches Rechtsmittel zulässig wäre, gilt, wie bereits erwähnt, ausschließlich für Verfahren über Bundesstraßen.

Das hat man jetzt zu ändern versucht. Das heißt, aus verkehrspolitischen Gründen soll nunmehr dieser Ausschluss der aufschiebenden Wirkung auch auf Beschwerden gegen die Genehmigung von Eisenbahn-Hochleistungsstrecken und -Projekten ausge­dehnt werden.

Die nun vorgeschlagene Änderung beziehungsweise dieser Initiativantrag, der im Nationalrat eingebracht worden ist, soll alle Verfahren nach dem dritten Abschnitt, auch jene nach § 23b, in gleicher Weise betreffen. Somit soll der Anwendungsbereich um die Hochleistungsstrecken erweitert werden.

Was wird damit erreicht? – Dass für das Rechtsmittelverfahren vor dem Bundes­verwaltungsgericht die sachliche Gleichbehandlung von Genehmigungsverfahren für Hochleistungsstrecken und jenen für Bundesstraßen sichergestellt wird. Das heißt, bei so großen Projekten spielt natürlich die Zeit vor allem in der Umsetzung eine Rolle.

Die Gleichbehandlung von Hochleistungsstrecken, abhängig von den Einreichfristen, und von Bundesstraßen wird also gewährleistet. Im Sinne dieser Gleichbehandlung von Infrastrukturprojekten im Bereich Schiene und Straße ist die Novelle ein absolut begrüßenswerter Schritt. Auch der politischen Schwerpunktsetzung auf den Ausbau des öffentlichen Verkehrs wird dabei Rechnung getragen, was sehr zu befürworten ist.

Wir wissen alle, dass die Bundesregierung und die EU gemeinsam viel Geld inves­tieren. Es sind heute auch schon viele Beispiele dafür gebracht worden – von Kollegen Taucher zum Beispiel, Ziele in Niederösterreich, der Steiermark und in Kärnten liegen an dieser Transitstrecke –, und daher kann man wirklich sagen, dass sich das positiv auf den Wirtschaftsstandort Österreich auswirken wird.

Last but not least denke ich, diese vorgestellten Großprojekte sollten trotz aufrechter Baubescheide und verschiedener Einsprüche nicht verhindert oder ewig lang hinaus­gezögert werden. Sie wissen ja auch alle, dass sie nur von Tag zu Tag teurer werden.

Deswegen – war das kurz genug? (Bundesrat Kneifel: Sehr gut!) – wird sich die SPÖ für diese Novelle aussprechen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.43


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat Dörfler.

 


20.43.17

Bundesrat Gerhard Dörfler (FPÖ, Kärnten): Wenn ich schon angesprochen werde, möchte ich mich heute bei Ihnen, Herr Bundesminister Rupprechter, bedanken. Sie haben vor einigen Wochen bei der Agrarmesse in Klagenfurt den Kärntneranzug, unsere Landesuniform getragen und haben damit äußerst sympathisch als uriger Tiroler auch in Zeiten, in denen das Land Kärnten wieder einmal die Watschn kassiert – nicht ganz zu Unrecht, sage ich gleich dazu –, auch Ihre Sympathie mit uns bezeugt. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken. Ich glaube überhaupt, dass ein Agrar- und Umweltminister, der geerdet ist, wesentlich klüger als so manche Techno­kraten agiert und denkt.

 


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