BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 106

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Somit ist der Antrag angenommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungs­ge­setz 1984 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.32.228. Punkt

Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichts­hofes für das Jahr 2012 (III-506-BR/2013 d.B. sowie 9155/BR d.B.)

 


Präsident Michael Lampel: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Ebner. Ich bitte um seinen Bericht.

 


14.32.39

Berichterstatter Ing. Bernhard Ebner, MSc: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2012.

Die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichts­hofes für das Jahr 2012 wurden vom Bundeskanzler unter einem vorgelegt und liegen auch entsprechend auf.

Ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 2014 den Antrag, die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2012 zur Kenntnis zu nehmen.

 


Präsident Michael Lampel: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Todt. Ich erteile es ihm.

 


14.33.27

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes umfassen das Jahr 2012 und führten zu einer breiten Berichterstattung. Wir haben im Ausschuss sehr intensiv darüber diskutiert, ganz speziell über eine Reihe von Fragen, die sehr interessant waren. Diskutiert haben wir darüber, wie denn das jetzt mit dem neuen Verwaltungsgerichtshof ist und wie die Zusam­menarbeit ist. Die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofes und der Präsident des Verfassungsgerichtshofes haben umfassend über diese Dinge ge­sprochen. Ich kann eigentlich feststellen, dass diese Einrichtung einen Quantensprung in der österreichischen Rechtsprechung dargestellt hat und dass es hier eine groß­artige Weiterentwicklung des österreichischen Rechtsstaates gibt, wodurch die Verfah­rensdauer bei den Gerichtshöfen wesentlich verkürzt wird. Die Rechtsuchenden bekommen raschere Entscheidungen, und es wird kürzere Verfahren geben. Das stärkt natürlich auch die Rechtssicherheit in Österreich und damit den Wirtschaftsstandort


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite