BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 107

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Österreich. Dadurch wurde auch ein entscheidendes Zeichen für Investoren in Österreich gesetzt.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Richterinnen und Richtern bedanken und vor allen Dingen auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diesen Bericht verfasst haben, der eine wichtige Information für uns darstellt.

Spannend im Zusammenhang mit dem Bundesverwaltungsgericht werden jedenfalls künftige Berichte sein, denn diese werden dann aufzeigen, wie diese Rechtsprechung in Österreich tatsächlich funktioniert und was sich alles verbessert hat.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung zu sprechen kommen. Das Urteil ist ein Sieg des Grundrechts. Der Europäische Gerichtshof hat die Richtlinie der Europäischen Kom­mission derart beurteilt, dass die Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in das Grundrecht, in das Persönlichkeitsrecht und ganz besonders in das Privatleben der Bevölkerung darstellt. Und es ist jetzt an der Zeit, dass wir, nämlich das Parlament, Nationalrat und Bundesrat, und auch die Bundesregierung dieses Gesetz in Österreich entsprechend umsetzen. Dem Verfassungsgerichtshof ist zu danken, dass er sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt hat und dass es zu diesem Urteil gekommen ist.

Wir haben die Aufgabe, dies dann in nationales Recht umzusetzen und ein ver­nünftiges Gesetz, was diese Vorratsdatenspeicherung betrifft, zu machen, das die Grundrechte der Menschen respektiert, denn Grundrechte sind Rechte, die für die Bevölkerung einfach wichtig sind.

Noch einmal danke für den Bericht, es ist ein ausgezeichneter Bericht, und ich freue mich auf künftige Berichte und vor allen Dingen dann im Zusammenhang mit der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.39


Präsident Michael Lampel: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Brunner. Ich erteile es ihm.

 


14.39.06

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte mich zu Beginn auch ganz herzlich für die beiden Berichte und für die auch im Sinne unseres Rechtsstaates geleistete Arbeit bedanken. Das Jahr 2012 ist zwar schon ein paar Tage vorbei, aber, und ich glaube, das ist aus Sicht der Bundesländer das Interessanteste – Kollege Todt hat es auch schon kurz angesprochen, ich möchte aber vielleicht noch ein bisschen in die Tiefe gehen –, es hat eine wesentliche Reform mit sich gebracht, nämlich die neue Ver­waltungsgerichtsbarkeit. Im Ausschuss haben wir natürlich auch viele andere Themen besprochen, die Agrargemeinschaften in Tirol, die momentan sehr aktuell sind, die Umsetzung der Gesetzesbeschwerde, die auch sehr aktuell ist, auch natürlich die Auswirkung der elektronischen Akte, also viele sehr, sehr spannende Themen.

Aber diese neue Verwaltungsgerichtsbarkeit mit den neun Landesverwaltungsgerichten und den zwei Bundesverwaltungsgerichten ist wohl wirklich ein sehr epochaler Schritt, insbesondere für die Bundesländer und auch für die österreichische Staatsorganisation insgesamt, würde ich meinen. Sie ist – und das geht immer ein bisschen unter – wohl die größte Verwaltungsreform, die wir in den letzten 100 Jahren gemacht haben.

Damit wird auch sichergestellt, dass künftig in Verwaltungsmaterien, wie es bisher auch im Straf- und Zivilrecht der Fall war, eben unabhängige Richter entscheiden. Und ich erwarte mir hier wirklich auch für die Stellung der Bundesländer im Staatsgefüge eine starke Verbesserung. Über 100 Sonderbehörden werden abgeschafft. Das ist


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite