BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 185

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hätten, dann bräuchten wir solche Gesetze gar nicht zu diskutieren und zu be­schließen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.44


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer. – Bitte, Frau Kollegin.

 


19.44.23

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherInnen! Die hier vorliegende Gesetzesanpassung besagt – wie der Kollege schon gesagt hat: rückwirkend bis 2002 –, dass man sein Auto auch dort anmelden muss, wo man seinen Hauptwohnsitz hat, und somit die NoVA und eventuelle weitere Steuern auch in Österreich zahlen muss. Das ist nur logisch. Und wir Grüne unterstützen das natürlich auch, weil Steuerflucht nun einmal kein Kavaliersdelikt und auch kein Kavalierinnen­delikt ist.

Im Ausschuss bin ich darüber aufgeklärt worden, dass es sich bei den Autos mit ausländischem Kennzeichen vor allem um große und PS-starke Autos handelt, und zwar vor allem um Autos im Grenzgebiet zu Deutschland. Für diese großen und PS-starken Autos wird die NoVA, die ja verbrauchsabhängig ist, eher hoch ausfallen. Wir treffen also mit dieser Novelle nicht den sozial schwachen Teil Österreichs, über den wir heute schon öfter gesprochen haben, sondern eigentlich den sozial sehr gut gestellten Teil Österreichs. Weiters trifft es den Westen Österreichs stärker, da vor allem der Grenzraum rund um Salzburg ein Ballungszentrum für NoVA-Flüchtlinge ist. Aber auch die meisten anderen grenznahen Gebiete zu Deutschland, wie der Grenzraum in Oberösterreich und in Tirol, sind davon betroffen. Zum Beispiel stehen in der Gegend, aus der ich komme, im Grenzbereich Tirols zu Deutschland auffällig viele Autos mit deutschem Kennzeichen vor sehr vielen österreichischen Hauptwohnsitzen.

Betroffen sind von dieser Novelle auch Firmenfahrzeuge, die privat genutzt werden. Das heißt, auch wenn ich Firmen in Deutschland, in Holland oder in Liechtenstein besitze, muss ich trotzdem meinen Ferrari in Österreich anmelden und darf ihn als Besitzer einer Firma im Ausland nicht weiterhin dort anmelden. Für Fahrten, die im direkten Dienst für meine Firma passieren, darf ich allerdings weiterhin das auslän­dische Fahrzeug verwenden, sollte das aber am besten mit einer Bestätigung machen.

Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich hoffe, dass diese Novelle sehr bald greift. Denn: Wir reden hier von Zehntausenden Autos in Österreich, die ein ausländisches Kennzeichen haben und von Personen genutzt werden, die den Hauptwohnsitz in Österreich haben, und von einem Steuerentgang im zweistelligen, wenn nicht sogar dreistelligen Millionenbereich. So hoch wird die Dunkelziffer nämlich geschätzt – und zwar deshalb geschätzt, weil es ja keine Meldepflicht für verwendete Autos im Inland gibt.

Ich habe ein großes Problem mit dieser Gesetzesanpassung, und zwar mit deren Umsetzung, denn es gilt für mich auch ein bisschen die Unschuldsvermutung. Ich glaube nämlich, dass sehr viele Leute gar nicht wissen, dass sie hier illegal handeln, weil es nämlich sehr oft in den Ländern, in denen das Auto angemeldet ist, wie zum Beispiel in Deutschland, wenn man dort einen Nebenwohnsitz hat, legal ist, sein Auto anzumelden und dort auch versichert zu sein. (Zwischenruf des Bundesrates Dönmez.) – Ja, genau! Ich glaube, dass sehr vielen Leuten einfach nicht bewusst ist, dass sie hier illegal handeln, weil sie ja in dem Land, in dem ihr Auto angemeldet ist, legal handeln, und ich glaube, dass viele Personen einfach denken, dass sie hier ein legales Steuerschlupfloch nutzen, und sich einfach darüber freuen.

 


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