BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 67

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müssen. Das ist das Thema des Auslandsunterhaltsgesetzes. Und was wir heute tun, was wir gerne tun, was wir mit sehr viel Freude tun, ist: Wir führen dieses Gesetz zusammen. Ich darf an dieser Stelle den Verfasser dieses Gesetzes recht herzlich begrüßen, Herrn Minister Brandstetter. Ich freue mich, dass wir heute dieses Gesetz beschließen können, denn es hilft diesen 400 verlassenen Kindern, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wir in Österreich machen für diese Kinder die Tür sehr weit auf, nehmen sie an der Hand und machen mit ihnen gemeinsam diese Ansprüche geltend. Das ist vorbildhaft, sage ich einmal, in der Welt, und wir hoffen, dass unsere Kinder auch im Ausland gleich behandelt werden, denn das Gesetz geht von dem Gedanken, dem Grund­prinzip der Wechselseitigkeit aus. Wir erwarten uns, dass unsere Kinder bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Ausland ebenso gut begleitet und unterstützt werden bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche.

Ja, uns sind die Kinder wichtig, daher ist uns auch die Geltendmachung ihrer An­sprüche ein großes Anliegen. Wenn Eltern ihre Erziehungsarbeit, ihre Elternrolle nicht ernst nehmen, dann sollen sie zumindest finanziell das Notwendige leisten, nämlich den Unterhalt. Das ist einfach ganz, ganz lebenswichtig für die Kinder und für ihre Eltern, für ihre Mutter oder ihren Vater, bei dem sie aufwachsen und ins Leben starten.

Dieses Gesetz ist aber nicht nur ein wertvolles, ein gutes Gesetz für die Betroffenen, dieses Gesetz ist auch vorbildlich, wenn es um Reformarbeit geht. Also in Sachen Entbürokratisierung hat der Herr Minister hier wirklich, sage ich einmal, einen großen Impuls gesetzt. Wir lösen mit diesem Auslandsunterhaltsanspruchsgesetz eine ganze Reihe von Gesetzen ab, wir führen die vielen Gesetze/Rechtsquellen in ein Gesetz zusammen. Das schafft Transparenz, das schafft Klarheit und macht auch Sinn hinsichtlich der Entbürokratisierung.

Österreich ist ein offenes Land, wir sind und leben in einer mobilen Gesellschaft. Wenn Sie wissen möchten, woher diese 400 Verfahren kommen: Diese 400 Verfahren haben hauptsächlich einen Hintergrund aus den Ländern Deutschland, Tschechien und der Slowakei. Mit diesen Ländern haben wir auch die große gemeinsame Grenze; also die halbe Staatsgrenze, sage ich einmal, bewegt sich entlang Deutschland, Tschechien und der Slowakei. Die Deutschen sind auch die wichtigsten Arbeitnehmer auf dem österreichischen Arbeitsmarkt. Wir haben hier also vor allem Verfahren aus Deutsch­land, aus Tschechien und aus der Slowakei, und diesen Kindern wollen wir bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche helfen.

Daher ist dieses Auslandsunterhaltsgesetz ein solch wichtiges Gesetz, das wir gerne beschließen und unterstützen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.42


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich darf den Herrn Justizminister jetzt auch offiziell ganz herzlich bei uns im Bundesrat begrüßen. Herzlich willkommen! (Allge­meiner Beifall.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Winkler. – Bitte.

 


12.42.34

Bundesrätin Ingrid Winkler (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsident! Herr Minister! Werte Kollegen! Seit 11. Mai gibt es in Österreich nur ein Thema: Das ist der Song Contest und der Sieg unserer Conchita Wurst. Als ich mich auf diesen Redebeitrag vorbereitet habe, ist mir ein österreichischer Beitrag eingefallen, der 30 Jahre zurück­liegt, der Beitrag von Gary Lux: Er hieß „Die Kinder dieser Welt“. Ich glaube, dieser wunderschöne Titel hat auch 30 Jahre danach einen Wert, denn die Kinder sind immer der Mittelpunkt dieser Welt.

 


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