BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 68

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wenn wir uns heute mit dem Unterhaltsrecht befassen, dürfen wir nicht vergessen, dass dieses Recht für die Alleinerziehenden von sehr großer Bedeutung ist. Spätes­tens seit den neunziger Jahren wissen wir, dass die Lebensform Alleinerziehender – ob wir es wollen oder nicht wollen – eine zunehmende Form ist, und sehr oft ist dieser Alleinerziehende weiblich.

Das Aufwachsen von Kindern unter bestmöglichen Bedingungen muss die Aufgabe der Politik sein. Dazu gehört es auch einmal, eine finanzielle Grundlage zu schaffen. Wir alle wissen, dass Trennung und Scheidung oft ein Armutsrisiko darstellen. Deswegen ist jede Weiterentwicklung im Unterhaltsrecht zu begrüßen und dankenswert.

Mit einem Mosaikstein in dieser Thematik befassen wir uns heute. Ich denke aber, dass es ein wichtiger Mosaikstein ist, denn es ist notwendig, dass es egal sein muss, wo Mütter und Väter leben: Sie dürfen niemals Grund dafür sein, dass ein Kind schlechtere Rahmenbedingungen hat!

Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Maßnahmen können natürlich auch Menschen Unterhaltsansprüche benötigen, auf die sie selbst angewiesen sind, und auch das ist sehr notwendig.

Ziel dieses Gesetzes ist es – ich denke, es wird damit auch gelingen –, eine raschere Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Auslandsbezug zu erreichen, um den Anspruch auch verständlich und leicht abwickelbar zu machen. Auch das wird mit diesem Gesetz geschaffen. Dazu tragen die einheitlichen Durchführungsbestimmun­gen für alle unions- und völkerrechtlichen Rechtsinstrumente bei. Ich denke, auch das wird uns im europäischen Gedanken wieder ein wenig mehr zusammenschweißen.

Auch die direkte Befassung des Bundesministeriums für Justiz mit der Einführung einer Regelung, wie mit den vereinnahmten Geldbeträgen umzugehen ist, wird zu einer rascheren und einfacheren Durchsetzung der Unterhaltsansprüche bei Auslandsbe­zügen beitragen. Letztendlich ist alles, was schneller geht, auch wirksamer, und das kommt wieder den Kindern zugute.

Aus all diesen Gründen ist für mich und meine Fraktion klar, Herr Minister, dass wir dem heute zu beratenden Gesetzentwurf eindeutig zustimmen werden.

Klar muss für uns aber auch sein, dass jede Verbesserung des Unterhaltsgesetzes ein wichtiger Schritt ist, auch wenn wir noch sehr, sehr wichtige Themen vor uns haben. Lassen Sie mich exemplarisch dafür das Unterhaltsbevorschussungsgesetz nennen. Kollegin Wurm hat im Nationalrat vorgeschlagen, eine Enquete zum Thema Unterhalts­recht zu starten. Ich würde sagen: Es ist an der Zeit, packen wir es an! Jeder Schritt in diese Richtung ist ein wertvoller Schritt. Ich denke, es wäre gerade bei dieser Thematik sehr wünschenswert zu zeigen, dass wir auch ein Miteinander leben können, wenn es um unsere Kinder geht.

Die Kinder dieser Welt, um noch einmal auf den Titel zurückzukommen, sind unsere Zukunft. Ich glaube, damit ist alles gesagt, und danke noch einmal für diesen Gesetz­entwurf. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)

12.47


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Brückl. – Bitte.

 


12.47.42

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem zur Beschlussfassung vorliegenden Auslandsunterhaltsgesetz wird das Ziel verfolgt, die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug zu verbessern und eine Verfahrensbe-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite