BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 66

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Gerechtigkeit gesorgt, für vielleicht für so manchen draußen selbstverständliche Rechte wie die 40-Stunden-Woche, Versicherung, Krankenversicherung et cetera, aber auch ja zu einem internationalen 15. Mai, ja zu einem Familienfeiertag, denn wenn wir ein familienfreundliches Österreich sind, steht uns das auch zu!

(Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.)

Hvala lepa. Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

12.37


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.37.243. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend ein Bundesgesetz über die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit Aus­landsbezug (Auslandsunterhaltsgesetz 2014 – AUG 2014) (88 d.B. und 91 d.B. sowie 9168/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Stadler. Ich bitte um den Bericht.

 


12.37.38

Berichterstatter Werner Stadler: Meine Damen und Herren, ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend ein Bundesgesetz über die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug.

Der Bericht liegt schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2014 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Jachs. – Bitte.

 


12.38.15

Bundesrat Mag. Christian Jachs (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade die Kapitel Kinderbetreu­ung, Kindererziehung, Familienarbeit diskutiert. Wir kommen nun mit dem Auslands­unter­haltsgesetz zu 400 Kindern, die in keiner Familie leben. Wir beschäftigen uns, wenn wir hier das Auslandsunterhaltsgesetz diskutieren, mit dem Schicksal von 400 Kindern, 400 verlassenen Kindern, 400 Kindern, die in keinen guten Familienbe­ziehungen leben.

Es gibt auch in Österreich wie auf der ganzen Welt Kinder, die nicht im selben Land leben wie die Mutter und der Vater und die dann in Österreich oder im Ausland einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater oder gegenüber der Mutter durchsetzen


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