BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 72

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führungsgesetz zum New Yorker Unterhaltsübereinkommen und das Auslandsunter­haltsgesetz, aufgehoben werden, was der Rechtsbereinigung dient.

Da fällt mir ein Zitat von Tacitus ein, das im Nationalrat immer wieder von bestimmten Abgeordneten gebracht wird: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, eben keines zu machen. – Wir haben damit immerhin auch zwei Gesetze aufheben können, im Sinne auch von mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit und Rechtsbereinigung.

Insgesamt ist der Entwurf ein Beitrag zu einer einfacheren, rascheren und wirksameren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegenüber dem Ausland. Das wollte ich auch noch zu dem, was Herr Bundesrat Brückl gesagt hat, hinzufügen: gegenüber dem Ausland natürlich auf der Grundlage der Gegenseitigkeit! Das heißt, es sollte eigent­lich – wir werden sehen, wie sich das einspielt – nicht passieren, dass es aus öster­reichischer Sicht zu Benachteiligungen kommt, wenn Österreicher Unterhalts­ansprüche im Ausland durchsetzen wollen.

Dass natürlich der gesamte Bereich der Rechtsdurchsetzung, speziell wenn es um Unterhaltsansprüche geht, auch einer ist, den man möglichst durch Verfahrenshilfe absichern muss, das ist völlig richtig, da gebe ich auch Bundesrat Brückl völlig recht. Wie Sie wissen, sind wir ja dabei, durch das Instrument der Familiengerichtshilfe dazu etwas aufzubauen, sodass dann praktisch jeder weiß, dass er, wenn er sich an die wendet, ein Kompetenzzentrum hat. Dort wird ihm geholfen, dort bekommt er allenfalls auch Verfahrenshilfe. Ich glaube, das wird à la longue auch gut funktionieren. Mit diesen Instrumenten werden wir es auch schaffen, dass niemand mehr irgendwelche Schwierigkeiten hat, wenn es um die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche geht.

Es ist einfach auf europäischer Ebene jetzt so weit. Eigentlich müsste das alles wirklich funktionieren. Es müsste eigentlich auch innerhalb Europas jetzt vorbei sein mit irgendwelchen Problemen. Und es wird natürlich in Zukunft auch nicht mehr so leicht möglich sein, sich der Unterhaltsverpflichtung dadurch zu entziehen, dass man einfach den Wohnsitz aus Österreich hinausverlegt oder versucht, sonstige Tricks anzu­wenden. Da muss man schon sehr, sehr weit wegfahren, wenn man da noch eine Chance haben will, und das soll ja auch nicht möglich sein.

Ich darf Sie daher auch um die bereits angekündigte breite Zustimmung zu diesem Vorhaben bitten, die wir im Übrigen ja auch im Nationalrat gehabt haben, was mich sehr, sehr gefreut hat. Wir hatten praktisch einen völligen Konsens. Das war eine Einstimmigkeit, die wirklich sehr, sehr erfreulich war, nicht zuletzt auch im Interesse der Kinder dieser Welt. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

13.01


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.01.4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Konsumentenschutzgesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden und ein


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