Verträge, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen werden. Kollegin Zwazl hat ja inhaltlich schon sehr viel dazu gesagt.
Gemäß dieser Richtlinie werden mit dem Gesetzesvorhaben folgende Ziele verfolgt: Eine Verbesserung der Informationslage der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Außergeschäftsraumvertrag, die Verbesserung der Informationslage für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Fernabsatzgeschäft, eine Erleichterung des Rücktritts seitens der Verbraucher bei ebendiesen Geschäften, eine Verbesserung der Beschwerde- und Reklamationsmöglichkeit sowie eine Ankurbelung des grenzüberschreitenden Handels.
Die verschiedenen Regelungsinhalte der Verbraucherrichtlinie sollen modulartig an verschiedenen unterschiedlichen Regelungsorten umsetzt werden. So werden die neuen allgemeinen Informationspflichten des Unternehmers, die Regelungen über Zahlungen, zusätzliche Zahlungen und Kosten sowie die Richtlinienbestimmungen allgemein vertraglichen Charakters, zu denen ja auch noch ein Umsetzungsbedarf besteht, in den allgemeinen Teil des Konsumentenschutzgesetzes eingebaut. Jene Kapitel der Richtlinie, die Verbraucherschutzrecht für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge etablieren, werden durch eine neue Gesetzesvorschrift in das österreichische Recht übernommen, nämlich durch ein neues Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG.
Die Beschlussfassung im Ministerrat hat sich über längere Zeit hinausgezögert, da auch vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz darum gerungen wurde, gegenüber dem Justizministerium noch zusätzliche Verbesserungen für Konsumentinnen und Konsumenten zu erreichen. Dies ist zu einem gewissen Teil auch gelungen. Insbesondere spreche ich damit die Button-Lösung an. Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrags im elektronischen Geschäftsverkehr ist, dass der Verbraucher mit der Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass die Bestellung für ihn eine Zahlungspflicht auslöst. In der Praxis bestellt der Verbraucher, die Verbraucherin auf Online-Plattformen dadurch, dass er oder sie eine Schaltfläche, zum Beispiel den Bestell-Button betätigt. Aus diesem Grund präzisiert die Richtlinie die Regelung im Hinblick auf die Vorgabe einer Schaltfläche.
Das Sozialministerium und die SPÖ haben versucht, diese Button-Lösung auch auf alle Verträge über soziale Dienstleistungen und Gesundheitsdienstleistungen auszudehnen. Gelungen ist das jetzt noch nicht. Sehr wohl konnte eine Ausdehnung auf Pauschalreisen erwirkt werden. Dies bedeutet etwa, dass bei einer Pauschalreise nicht einfach eine Stornoversicherung mitgeliefert werden kann. Ebenso konnte ein wirksamer Schutz vor „Cold Calling“, also unerbetene Telefonanrufe zu Werbezwecken, sichergestellt werden.
Wir halten die Umsetzung dieser Richtlinie im Großen und Ganzen für gelungen und werden dieser auch zustimmen. Dennoch möchte ich anmerken, dass die Ausdehnung der sogenannten Button-Lösung auf die vorhin genannten Bereiche wünschenswert wäre und wir diese auch weiterhin verfolgen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
13.15
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.
13.15
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Geschätzter Herr Minister! Da vieles schon gesagt worden ist, kann ich mich sehr kurz fassen. Was Kollegin Zwazl angesprochen hat, kann man nicht den MitarbeiterInnen
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