BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 76

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Verträge, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen werden. Kollegin Zwazl hat ja inhaltlich schon sehr viel dazu gesagt.

Gemäß dieser Richtlinie werden mit dem Gesetzesvorhaben folgende Ziele verfolgt: Eine Verbesserung der Informationslage der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Außergeschäftsraumvertrag, die Verbesserung der Informationslage für Verbraucherin­nen und Verbraucher beim Fernabsatzgeschäft, eine Erleichterung des Rücktritts sei­tens der Verbraucher bei ebendiesen Geschäften, eine Verbesserung der Be­schwerde- und Reklamationsmöglichkeit sowie eine Ankurbelung des grenzüber­schreitenden Handels.

Die verschiedenen Regelungsinhalte der Verbraucherrichtlinie sollen modulartig an verschiedenen unterschiedlichen Regelungsorten umsetzt werden. So werden die neuen allgemeinen Informationspflichten des Unternehmers, die Regelungen über Zahlungen, zusätzliche Zahlungen und Kosten sowie die Richtlinienbestimmungen allgemein vertraglichen Charakters, zu denen ja auch noch ein Umsetzungsbedarf besteht, in den allgemeinen Teil des Konsumentenschutzgesetzes eingebaut. Jene Kapitel der Richtlinie, die Verbraucherschutzrecht für Fernabsatzverträge und außer­halb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge etablieren, werden durch eine neue Gesetzesvorschrift in das österreichische Recht übernommen, nämlich durch ein neues Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG.

Die Beschlussfassung im Ministerrat hat sich über längere Zeit hinausgezögert, da auch vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz darum gerungen wurde, gegenüber dem Justizministerium noch zusätzliche Verbesserungen für Konsumentinnen und Konsumenten zu erreichen. Dies ist zu einem gewissen Teil auch gelungen. Insbesondere spreche ich damit die Button-Lösung an. Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrags im elektronischen Geschäftsverkehr ist, dass der Verbraucher mit der Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass die Bestellung für ihn eine Zahlungspflicht auslöst. In der Praxis bestellt der Verbraucher, die Ver­braucherin auf Online-Plattformen dadurch, dass er oder sie eine Schaltfläche, zum Beispiel den Bestell-Button betätigt. Aus diesem Grund präzisiert die Richtlinie die Regelung im Hinblick auf die Vorgabe einer Schaltfläche.

Das Sozialministerium und die SPÖ haben versucht, diese Button-Lösung auch auf alle Verträge über soziale Dienstleistungen und Gesundheitsdienstleistungen auszudeh­nen. Gelungen ist das jetzt noch nicht. Sehr wohl konnte eine Ausdehnung auf Pau­schal­reisen erwirkt werden. Dies bedeutet etwa, dass bei einer Pauschalreise nicht einfach eine Stornoversicherung mitgeliefert werden kann. Ebenso konnte ein wirk­samer Schutz vor „Cold Calling“, also unerbetene Telefonanrufe zu Werbezwecken, sichergestellt werden.

Wir halten die Umsetzung dieser Richtlinie im Großen und Ganzen für gelungen und werden dieser auch zustimmen. Dennoch möchte ich anmerken, dass die Ausdehnung der sogenannten Button-Lösung auf die vorhin genannten Bereiche wünschenswert wäre und wir diese auch weiterhin verfolgen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.15


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Dönmez. – Bitte.

 


13.15.57

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Ge­schätzter Herr Minister! Da vieles schon gesagt worden ist, kann ich mich sehr kurz fassen. Was Kollegin Zwazl angesprochen hat, kann man nicht den MitarbeiterInnen


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