BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 75

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Komplizierter ist der Umgang mit Geschäften, die real außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden. Diesbezüglich bestehen vorvertragliche und nachvertragliche Informationspflichten.

Kollege Brückl hat schon den Installateur angesprochen. Natürlich ist es nicht so, dass es da immer nur um einen Wasserrohrbruch geht, wenn ich einen brauche, sondern es gibt auch andere Reparaturen. Ich bin sehr froh, dass da jetzt die Grenze von ursprünglich 20 €, 50 € auf 200 € angehoben wurde. Mir wäre jedoch recht, wenn wir da mit der Grenze noch ein bisschen weiter hinaufgehen könnten, zum Beispiel auf 500 €. Es ist nämlich so, dass man den Kunden aufklären muss, dass unsere Unter­nehmerinnen und Unternehmer mit Verträgen unterwegs sein müssen. Die müssen sie dem Kunden erklären, und der Betrieb wird in Zukunft auch die Information geben, dass der Kunde im Fall eines Rücktritts die bis zum Rücktritt erbrachten Dienstleistun­gen zu bezahlen hat. Und es ist natürlich auch so, dass es nur mehr mit Unterschriften geht und dass sozusagen ein Handschlag nicht mehr gilt.

Wenn man sich das anschaut, sind die vielen Unterlagen schon problematisch. Noch viel problematischer ist, dass sich, wenn über das Rücktrittsrecht nicht oder nicht korrekt informiert wurde, die Rücktrittsfrist um 12 Monate verlängert.

Da ist es eben so, dass das reine Vertrauen, so wie wir es gewohnt sind, in Zukunft nicht mehr ausreichen wird. Der Schutz der Konsumenten geht in diesem Fall eindeutig auf Kosten der vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen zum Unternehmer.

Auch auf Verträge, die in Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossen werden, gibt es massive Auswirkungen. Auch dabei ist über die Garantiebestimmungen der Hersteller zu informieren.

Zusammenfassend: Mit dieser Richtlinie werden noch strengere Maßstäbe im Konsu­men­tenschutz angelegt, und für die innerösterreichische Umsetzung gab es keine Spielräume, aber bei der Umsetzung ist kein „golden plating“ erfolgt. Dafür bedanken wir uns.

Äußerst problematisch ist für mich als Vertreterin der Wirtschaft natürlich der kurze Umsetzungszeitraum, den die Richtlinie vorgibt. Bis 13. Juni dieses Jahres muss die Umstellung der Unternehmen abgeschlossen sein, und an meinen Ausführungen erkennen Sie ja, mit welchem auch bürokratischen Aufwand die Umsetzung bei den Unternehmen verbunden ist.

Damit die überbordende Bürokratie das Verhältnis, das Vertrauen zwischen Konsu­men­ten, Gewerbe und Handwerk nicht allzu sehr trübt, haben wir als Wirtschafts­kammer Niederösterreich für unsere Betriebe Formulare erarbeitet, welche die 19 notwendigen Bestandteile in einfacher und verständlicher und sinnvoller Form enthalten. Das ist für unsere Betriebe notwendig und wichtig und eine großartige Hilfe, und ich erwarte mir in diesem Zusammenhang auch, dass die Konsumentenschutz­organisationen jetzt am Anfang mit Augenmaß vorgehen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.12


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Füller. – Bitte.

 


13.12.08

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Jahr 2011 über die Rechte der Verbraucher muss in österreichisches Recht umgesetzt werden und gilt für


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