BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 77

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anlasten, und ich habe das auch nicht so verstanden, dass das als Vorwurf gewertet worden ist, denn der Entwurf liegt ja schon länger vor. Und Sie können auch nichts dafür, Herr Minister. Das war ein Versäumnis Ihrer Vorgängerin. Sie hat das einfach lang liegen lassen, und jetzt haben wir eben ein bisschen Stress und müssen das umsetzen.

Es ist, wie es ist, und es ist begrüßenswert. Wir werden dem auch unsere Zustimmung erteilen, aber ich möchte dennoch erwähnen, dass aufgrund der verschiedenen Anwendungs­bereiche der Schutzbestimmungen das Verbraucherrecht in Österreich nicht besser lesbar und auch nicht bürgernäher geworden ist. Wir werden daher auch in Zukunft ein Augenmerk darauf legen müssen, inwieweit wir im Sinne der Einheit der Rechtsordnung bestimmte Geschäfte wie eben Gesundheitsdienstleistungen, Pau­schalreisen, bestimmte Finanzdienstleistungen in den Vollanwendungsbereich des Konsumentenschutzes in Österreich integrieren können.

Kollege Füller hat den Bereich des „Cold Calling“ schon angesprochen. Es ist sehr gut, dass die Möglichkeit geschaffen worden ist, auch durch schriftliche Verträge Sicherheit zu schaffen, denn wir wissen – von der Arbeiterkammer in Kärnten, glaube ich, gab es dazu eine Untersuchung beziehungsweise hat es dort einen Haufen Beschwerden gegeben –, dass bestimmte Anbieter massivst aggressiv werben und dabei Leute, die sich nicht so gut auskennen, über den Tisch ziehen. Das kann man mit dieser Regelung hoffentlich eindämmen.

Die Umsetzung ist zu begrüßen, und wir werden dem auch unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

13.17


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir haben heute hohen Besuch im Bundesrat. Ich darf den Vizepremier der Föderation Bosnien-Herzegowina Herrn Radivojević ganz herzlich bei uns im Bundesrat begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall. – Vizepremier Radivojević begrüßt den anwesenden Bundesminister Brandstetter und wechselt ein paar Worte mit diesem. Hernach begrüßt er noch die Vizepräsidentin und die anderen Personen am Präsidium und verlässt dann in Begleitung einiger Bun­desräte den Sitzungssaal.)

Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Brandstetter. – Bitte.

 


13.18.18

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Nach all dem, was hier bereits an absolut sachlichen und nachvollziehbaren Argumenten zum Verbraucherrechte-Richtlinie-Um­setzungsgesetz vorgebracht wurde, kann ich mich sehr kurz fassen.

Ja, das war ein mühsames Ringen. Ja, es war schwer, einen Kompromiss zu erzielen, und eigentlich schon auch sehr knapp – von der Zeit her betrachtet. Ein guter Kompromiss ist immer einer, der beiden Seiten wehtut. Ich weiß, dass die Wirtschaft mit einigen Punkten absolut nicht glücklich ist, insbesondere mit der sehr kurzen Frist, die jetzt nur mehr bleibt, um das umzusetzen. Das ist dadurch bedingt, dass wir diese Richtlinie eben innerhalb einer bestimmten Frist umsetzen müssen, und daher musste es jetzt einfach wirklich rasch gehen; das ist richtig. Das heißt aber nicht, dass das, was herausgekommen ist, nicht wirklich ein tragfähiger Kompromiss ist – auch nach meiner persönlichen Überzeugung.

Es ist richtig, dass auch die Konsumentenschützer in diesem Gesetz noch gerne vieles gehabt hätten, was letztlich auch nicht möglich war. Es ist also, glaube ich, doch ein passabler Kompromiss geworden. Ich sehe aber schon ein, dass es jetzt einer


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