BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 78

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konstruktiven Umsetzung dieser Regelung bedarf, da hat Frau Präsidentin Zwazl schon recht. Ich glaube, jetzt sollten alle Beteiligten einfach versuchen, das Beste daraus zu machen.

Ich denke, es sind wesentliche Verbesserungen für die Verbraucher enthalten. Es wird sich das Ganze, glaube ich, so einspielen, dass es letztlich im Detail nicht so große Probleme geben wird, wie man jetzt vielleicht aus theoretischer Sicht befürchtet hat. Ich glaube, das wird ganz gut funktionieren, wenn alle Beteiligten – und davon gehe ich aus – das auch konstruktiv anpacken und damit entsprechend umgehen. Ich bitte daher um entsprechende Zustimmung. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

13.20


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.21.155. Punkt

Bericht der Bundesministerin für Justiz über die im Jahr 2009, 2010, 2011 und 2012 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrunde liegende Verfahren beendet wurde (III-502-BR/2013 d.B. sowie 9170/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Winkler. Bitte um den Bericht.

 


13.21.31

Berichterstatterin Ingrid Winkler: Frau Präsident! Herr Minister! Werte Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Justiz über die im Jahr 2009, 2010, 2011 und 2012 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrunde liegende Verfahren beendet wurde.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2014 den Antrag, den Bericht der Bundesministerin für Justiz über die im Jahr 2009, 2010, 2011 und 2012 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrunde liegende Verfahren beendet wurde, zur Kenntnis zu nehmen.

13.22


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte.

 


13.22.26

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Bericht macht zuallererst deutlich, dass das Weisungsrecht des Bundesministers sehr transparent ausgestaltet wurde. Das liegt daran, dass es einer gerichtlichen, aber auch der parlamentarischen Kontrolle unterliegt; und das sehen wir heute, wenn der Bericht neben dem Nationalrat auch hier im Bundesrat besprochen wird.

 


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