BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 94

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Das Zeugenschutzprogramm betrifft nur akut gefährdete Personen und kommt nicht in jedem Fall zur Anwendung. Diesen Personen wird für den Zeitraum des Schutzes oft eine neue Identität gegeben und sie werden auch in den Arbeitsprozess eingegliedert. Je nach Fall werden die Zeugen oft im Ausland untergebracht, da es auch vorkommt, dass Zeugen im eigenen Land zu bekannt sind. Im Jahr 2012 gab es zum Beispiel nur 30 Fälle, die in das Zeugenschutzprogramm aufgenommen wurden, darunter 19 nationale.

Ein Problem ist zurzeit, dass es noch keine europaweiten Rechtsgrundlagen für grenz­überschreitende Übernahmen sowie den Transport von gefährdeten Zeugen gibt, außer mit den Vertragspartnern. Hier ist nun die Möglichkeit geschaffen, dass Sicher­heitsbehörden der polizeilichen Kooperation auf deren Hoheitsgebiet das Recht zum Einschreiten sowie das Mitführen von Waffen und Ausrüstungen bei Transporten von Schutzpersonen ermöglicht wird.

Auf lange Sicht muss eine internationale Zusammenarbeit das Ziel sein, und dies wird auch von österreichischen Sicherheitsbehörden als wichtige Maßnahme gesehen.

Das Übereinkommen steht auch im Einklang mit den Rahmenbedingungen der EU, da es sich um eine zulässige Ergänzung bestehender Rechtsinstrumente handelt. Weiters ist dieses Übereinkommen für die Behörden von Vorteil, da es effizient wirkt, und man kann natürlich schneller reagieren. Damit fallen auch zahlreiche Interventionen sowie Sondergenehmigungen weg oder sie reduzieren sich auf ein Mindestmaß.

Diese Vertiefung der Zusammenarbeit ist sicher zu begrüßen und stellt einen Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität dar. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bun­desräten der ÖVP.)

14.22


Präsident Michael Lampel: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Herbert zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


14.23.01

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, auch wir werden dieser Regie­rungs­vorlage zustimmen. Das ist ja Konsensmaterie, und es war schon im Vorfeld klar, dass alle Fraktionen in diesem Bundesrat diese wichtige und auch sinnvolle Regie­rungsvorlage mittragen werden.

Es ist eine neue, eine gute Möglichkeit der Unterstützung der Sicherheitsbehörden und ihrer Organe bei der Vollziehung ihrer Aufgaben im Rahmen des Zeugenschutzes. Es erleichtert die Möglichkeiten der Exekutive, und zwar nicht nur im Zeugenschutz, sondern generell bei der bilateralen polizeilichen Zusammenarbeit.

Der Inhalt ist weitgehend bekannt, ich möchte daher nicht näher darauf eingehen; was mir aber schon am Herzen liegt, ist, auf die Ausführungen des Kollegen Schödinger näher einzugehen.

Kollege Schödinger, alle Fraktionen – alle! – wie auch alle Institutionen können sich darauf verlassen, dass sie unsere Unterstützung haben, wenn es darum geht, die internationale oder organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Dass das aber unbedingt mit offenen Grenzen einhergehen muss, dagegen verwehre ich mich schon, denn man kann mit den Nachbarn in polizeilicher Hinsicht auf jeder Ebene gut zusammenarbeiten (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl), muss aber nicht unbedingt den verbrecherischen und kriminalistischen Umtrieben mancher anderen Staatsangehörigen damit Vorschub leisten, dass man eine Selektion an unseren Grenzen von vornherein ablehnt. Darin unterscheiden wir uns, glaube ich, sehr wesentlich.

 


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