BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 93

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schreitenden Polizeikooperation tätig, habe gesehen, wo wir begonnen haben, und ich weiß, wo wir heute stehen.

Wenn wir die internationale organisierte Kriminalität wirklich unterstützen wollen, dann brauchen wir nur noch Grenzkontrollen einzuführen, denn dann fangen wir einige kleine Täter ab und lassen damit die großen Täter, die Mafiabosse ungeschoren. – Denn es wird ja doch wohl niemand glauben, dass sich unsere Nachbarstaaten bei diesen Verträgen weiter mit uns zusammensetzen werden, wenn wir vor ihren Haustüren Grenzkontrollen einführen und sie dadurch mit Misstrauen belegen.

Daher denke ich, dass wir heute auf diesem Weg, mit diesen internationalen Verträgen wirklich eine Zusammenarbeit erreicht haben, die uns auch in der grenzüber­schreitenden Kriminalitätsbekämpfung Mittel in die Hand gibt, um im Ausland agieren­den Bossen Einhalt gebieten zu können und nicht von diesen entsprechend ausge­nommen zu werden.

Ich möchte dazu nur ein kleines Beispiel bringen, das uns vielleicht auch zum Schmunzeln anregen kann: Ich war auf meiner Dienststelle und wir hatten eine Verfolgungsjagd über die Grenze. Das ist heute keine besondere Ausnahme mehr und wurde von slowakischen Live-TV-Sendern übertragen. Wir konnten den Täter stellen. Am nächsten Tag läutet in meiner Dienststelle das Telefon und eine Frau aus Bratislava ruft an. Sie fragt mich, wo sie sich hinwenden kann, sie habe das letzte Mal vergessen, die Tankrechnung in Österreich zu bezahlen und habe nun Angst, dass österreichische Polizei bei ihr vor der Haustür stehe und sie abhole. Wir haben ihr das dann gemacht, sie ist wirklich hingefahren und hat das dementsprechend bereinigt.

Wir sehen an diesem Beispiel, dass die Bevölkerung mittlerweile auch in diesem Punkt beginnt, zu verinnerlichen, dass Polizeizusammenarbeit – egal, ob es sich um Zeugen­schutz, grenzüberschreitende Streifentätigkeit, Nacheile oder verdeckte Ermittlungen handelt – heute für uns ganz normal und alltäglich ist. Aus diesem Grund möchte ich wirklich dafür plädieren, dass wir in der Polizeiarbeit auch die Unterstützung aller Abgeordneten haben, besonders im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, und darauf hinweisen, dass das Einführen von neuen Grenzkontrollen in diesem Punkt wirklich kontraproduktiv wäre.

Ich bitte im Namen meiner Fraktion um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage und möchte mich bei der Frau Innenministerin dafür bedanken, dass genau diese Art der Grenzen überwindenden Verträge forciert wird, weil das unserer Sicherheit dient. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.20


Präsident Michael Lampel: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Wilhelm zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


14.20.31

Bundesrat Richard Wilhelm (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Der Sinn und Zweck dieses Übereinkommens ist eine Erweiterung und Vertiefung zwischen den jeweiligen Ländern, die an diesem Übereinkommen teilnehmen.

Nicht alle Länder der Erde verfügen über Programme zum Zeugenschutz, und wenn, dann sind sie unterschiedlich ausgeprägt. Schutzmaßnahmen für Zeugen sind ein wichtiges Instrument bei der Bekämpfung von Wirtschaftsverbrechen sowie bei schwe­rer organisierter Kriminalität. Personen, die sich in einem solchen Programm befinden, sowie deren Angehörige sind natürlich als Wissensträger schwer gefährdet, deswegen ist ein notwendiger Schutz zu gewährleisten.

 


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