BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 92

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möglichst starkes Österreich, auch legistisch. Das schaffen wir schon. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

14.14


Präsident Michael Lampel: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.15.227. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz (32 d.B. und 94 d.B. sowie 9172/BR d.B.)

 


Präsident Michael Lampel: Wir kommen nunmehr zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Günther Köberl. Ich bitte um den Bericht.

 


14.15.36

Berichterstatter Günther Köberl: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz.

Der Antrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Michael Lampel: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schödinger. – Bitte.

 


14.16.20

Bundesrat Gerhard Schödinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Präsident! Liebe Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Plenarsaal! Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz – das ist eine etwas trockene Formulierung, aber ich denke, dass es ein weiterer Stein im großen Mosaik der inter­nationalen Polizeizusammenarbeit ist, die uns eine Verbesserung im Kampf gegen die organisierte Kriminalität bringt. Es hat dies zur Folge, dass ausländische Polizei­einheiten, die in diesem Vertrag genannt sind, in der Zusammenarbeit im Zeugen­schutz unser Bundesgebiet betreten können, dass sie Transporte von geschützten Zeugen über die Grenzen hinweg durchführen können und dass sie dabei nicht an der Grenze übergeben müssen.

Ich halte das für einen ganz wichtigen Punkt in der europäischen Zusammenarbeit, weil wir nur durch die Internationalisierung und Europäisierung in der Polizei auch dem Gegenüber, das schon lange keine Grenzen mehr kennt, dementsprechend etwas entgegensetzen können. Ich bin seit zehn Jahren in der internationalen, grenzüber-


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