BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 95

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Die bilaterale, die internationale Zusammenarbeit auf inhaltlichem Gebiet? – Ja und jederzeit, aber bitte machen wir unsere Grenzen wieder etwas sicherer! Schauen wir wiederum genau, wer da in unser Bundesgebiet hereinkommt, auch zum Schutz unse­rer Bevölkerung – und weil es ein Wunsch gerade der Bevölkerung ist, wieder mehr auf unser Land und unsere Mitbürger zu schauen. (Beifall bei Bundesräten der FPÖ.)

In diesem Sinne: Unterstützung für dieses Abkommen, Unterstützung bei der Bekämp­fung der organisierten Kriminalität, der internationalen Kriminalität, aber: Ja!, zu einem verbesserten Grenzschutz. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Mayer: Sehr gut!)

14.25


Präsident Michael Lampel: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.

14.25.46

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Ja, die grenz­überschreitende Zusammenarbeit wird immer wichtiger. Sie wird immer wichtiger gerade im Bereich der Polizei beziehungsweise der Behörden, deshalb auch die Wichtigkeit dieses Zeugenschutzabkommens. Deswegen bin ich froh, dass von der Republik Österreich eine Initiative ausgegangen ist, wo es uns gelungen ist, eben hinsichtlich der Kriminalitätsbekämpfung dieses Zeugenschutzprogramm abschließen zu können.

Wer kann diesem Abkommen beitreten? – Alle EU-Mitgliedstaaten und alle bezüglich Schengen assoziierten Staaten.

Welche Staaten haben dieses Abkommen bereits unterzeichnet beziehungsweise wo ist es in Kraft? – Bulgarien, Kroatien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Estland.

Warum ist dieses Abkommen so wichtig? – Weil wir ganz genau wissen, dass es bisher keine europaweit einheitliche Grundlage gab hinsichtlich des Zeugenschutzes und eben des grenzüberschreitenden Transports von Zeugen. Jetzt können wir mit diesem Abkommen diese Lücke schließen, und es ist künftig eben auch möglich, dass österreichische Beamte nach Zustimmung der Kollegen aus dem Ausland, wie zum Beispiel der ungarischen Kollegen, die Zeugen auch innerhalb der ungarischen Grenze begleiten dürfen.

Das heißt, die Kollegen dürfen in Zukunft ihre Dienstwaffen bei sich tragen, können diese in Notwehr einsetzen und können auch von ungarischen Kollegen beziehungs­weise Behörden mit hoheitlichen Aufgaben betraut werden. Selbstverständlich gilt das auch vice versa.

Wichtig ist mir vor allem, dass dadurch auch die Vertraulichkeit bei der Zusammen­arbeit gestärkt wird. Warum wird diese gestärkt? – Weil in Zukunft nur mehr ein Kontaktpunkt im Bundeskriminalamt zu informieren ist. Das heißt, das ist nicht nur eine Erleichterung, sondern auch eine Erhöhung der Vertraulichkeit.

Sie sehen also, mit diesem Abkommen kommt es zu einem erhöhten Schutz der Zeugen, vor allem aber auch zu einer noch besseren grenzüberschreitenden Zusam­menarbeit, was die Qualität betrifft, und vor allem auch zu einer Zielsetzung, diese grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung noch besser in den Griff zu bekommen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zelina.)

14.28


Präsident Michael Lampel: Ich danke der Frau Bundesministerin.

 


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